Außenwirtschaft

Antidumping & Antisubvention 

Die Europäische Union kann Maßnahmen als Schutzinstrument gegen unfaire Handelspraktiken bei Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Staaten erlassen.

Informationen über alle anhängigen Verfahren und die in Kraft befindlichen Maßnahmen können über die vom BMWFJ erstellten Listen der Antidumping- sowie Antisubventionsverfahren abgerufen werden.

Dumping:

Eine Ware gilt als gedumpt, wenn ihr Preis bei der Ausfuhr in die Gemeinschaft niedriger ist als am Inlandsmarkt des Ausfuhrstaates (Normalwert).

Schädigung:

Es muss festgestellt werden, dass ein Wirtschaftszweig der Gemeinschaft bedeutend geschädigt wird, einen bedeutenden Schaden zu erleiden droht oder die Errichtung eines gemeinschaftlichen Wirtschaftszweigs erheblich verzögert wird.

Ursächlicher Zusammenhang von Dumping und Schädigung:

Das ermittelte Einfuhrvolumen und das festgestellte Preisniveau der Einfuhren müssen bedeutende schädigende Auswirkungen auf den Wirtschaftszweig der Gemeinschaft erzielen.

Gemeinschaftsinteresse:

Das Gemeinschaftsinteresse stützt sich auf eine umfassende Bewertung aller Interessen. Oftmals stehen die Interessen der verarbeitenden Industrie (der Verwender des betreffenden Produktes), des Handels und die Interessen der Verbraucher den Interessen der Hersteller gegenüber.

Subvention:

Vom Vorliegen einer Subvention wird ausgegangen, wenn eine Regierung im Ursprungs- oder Ausfuhrstaat eine finanzielle Beihilfe oder irgend eine Form der Einkommens- oder Preisstützung für die Herstellung, die Produktion, die Ausfuhr oder die Beförderung einer Ware leistet.

Kontakt

Abteilung "Dual Use, Antidumpingmaßnahmen, Nuklearkontrolle: post@c23.bmwfj.gv.at

Letzte Änderung am: 23.12.2009 14:49