Ausfuhrkontrolle
In der Europäischen Gemeinschaft unterliegt die Ausfuhr von industriell gewerblichen Gütern grundsätzlich keinen Beschränkungen. Von diesem Grundsatz ausgenommen sind so genannte Dual Use Güter sowie konventionelle Waffen und Verteidigungsgüter, die einer Genehmigungspflicht bzw. Meldepflicht unterliegen. Für diesen Bereich gelten folgende EU-rechtliche sowie österreichische Rechtsvorschriften:
Alle weiteren Details zur Antragstellung (Formulare, Güterlisten, erforderliche Beilagen und Hinweise) finden Sie in den jeweiligen Antragsverfahren und den Ausführungen zu den Dual Use Gütern bzw. zu konventionellen Waffen und Verteidigungsgütern.
Die Abt.C2/3 informiert mittels News Letter über Neuerungen im Bereich der Ausfuhrkontrolle von Dual Use Gütern. Interessenten können den Newsletter per E-Mail bestellen. E-Mail: Dualuse@bmwfj.gv.at
Einreichstelle:
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
Abteilungen C2/2 bzw. C2/3
Exportkontrollbehörde
Stubenring 1
1011 Wien
Kontakt & Auskünfte:
Antragsverfahren auf Erlangung einer Durchfuhr- und Ausfuhrgenehmigung für
Sekretariat der Abt. C2/2:
Tel. +43-(0)1-71100 - 8388 oder Kl. 8327
post@c22.bmwfj.gv.at
Antragsverfahren auf Erlangung einer Ausfuhr-/Verbringungsgenehmigung für
Sekretariat der Abt. C2/3:
Tel. +43-(0)1-71100 - 8341, 5832 oder Kl. 8377
post@c23.bmwfj.gv.at