Außenwirtschaft

Ausfuhrkontrolle 

In der Europäischen Gemeinschaft unterliegt die Ausfuhr von industriell gewerblichen Gütern grundsätzlich keinen Beschränkungen. Von diesem Grundsatz ausgenommen sind so genannte Dual Use Güter sowie konventionelle Waffen und Militärgüter, die einer Genehmigungspflicht bzw. Meldepflicht unterliegen. Für diesen Bereich gelten folgende EU-rechtliche sowie österreichische Rechtsvorschriften:

Weitere Details zur Antragstellung (Formulare, Hinweise und Güterlisten) finden Sie in den jeweiligen Antragsverfahren den Ausführungen zu den Dual Use Gütern bzw. konventionellen Waffen und Militärgütern.

Die Abt.C2/3 informiert mittels News Letter über Neuerungen im Bereich der Ausfuhrkontrolle von Dual Use Gütern. Interessenten können den Newsletter per E-Mail bestellen. E-Mail: Dualuse@bmwfj.gv.at

Einreichstelle:

Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
Abt. C2/2 bzw. C2/3
Stubenring 1
1011 Wien


Kontakt & Auskünfte:


Antragsverfahren auf Erlangung einer Durchfuhr- und Ausfuhrgenehmigung für
♦  konventionelle Waffen und Militärgüter sowie
♦  Anträge auf Erteilung von Internationalen Importzertifikaten
♦  Anträge auf Erteilung von Feststellungsbescheiden

Sekretariat der Abt. C2/2:
Tel. +43-(0)1-71100 - 8388 oder Kl. 8327
post@c22.bmwfj.gv.at


Antragsverfahren auf Erlangung einer Ausfuhr-/Verbringungsgenehmigung für
♦  Güter der Dual-Use Verordnung

Sekretariat der Abt. C2/3:
Tel. +43-(0)1-71100 - 8341, 5832 oder Kl. 8377 
post@c23.bmwfj.gv.at 

Letzte Änderung am: 09.03.2010 11:51