Die allgemeine EU-Koordination betreut folgende Gremien bzw. Agenden: den Europäischen Rat und die Regierungskonferenzen, EU-Ministerräte sofern nicht das BMWFJ (und damit eine andere Organisationseinheit im BMWFJ) federführend zuständig ist, sogen. EU-Fremdministerräte (ausgenommen Rat „Wirtschaft und Finanzen"), Programm und Tagungskalender des jeweiligen EU-Ratsvorsitzes, Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV. bzw. COREPER), das Europäische Parlament, Angelegenheiten des Europarates, die handels- und wirtschaftspolitischen Agenden der Entwicklungszusammenarbeit sowie Angelegenheiten der Nachhaltigkeitsstrategien und der EU-Umweltpolitik.
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Federführend betreut werden zudem die Angelegenheiten der landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukte (NA-I-Waren).
Die allgemeine EU-Koordination beschäftigt sich vorwiegend mit Querschnittsmaterien. Das heißt, dass sämtliche Themen aus Wirtschaft, Familie und Jugend, die auf EU-Ebene behandelt werden, mit den verschiedenen Stellen im BMWFJ sowie anderen Ministerien und Interessensvertretungen abgestimmt werden. Ziel ist, eine optimale und koordinierte Vertretung der BMWFJ- und österreichischen Interessen auf allen Ebenen sicherzustellen.