Außenwirtschaft

Rechtsgrundlagen 

Hier finden Sie die wichtigsten Rechtsvorschriften im Bereich des Außenwirtschaftsrechts.

Mit BGBl. I Nr. 26/2011 wurde das Außenhandelsgesetz 2011 - AußHG 2011 (nunmehr Außenwirtschaftsgesetz 2011-  AußWG 2011) kundgemacht. Dessen Bestimmungen treten am 1. Oktober 2011 bzw. am 30. Juni 2012 (Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Verteidigungsgütern innerhalb der Europäischen Union) in Kraft. 

Mit BGBl. I Nr. 112/2011 vom 07.12.2011 wurden die Änderungen des AußHG 2011 (jetzt AußWG 2011; Art. 21 des BBG 2012) kundgemacht. Die Bestimmungen treten daher mit Ablauf des 07.12.2011 in Kraft.

Die Bestimmungen des AußHG 2005, BGBl. I Nr. 50, betreffend den Verkehr mit Verteidigungsgütern innerhalb der Europäischen Union gelten noch bis 29. Juni 2012 weiter. Alle anderen Bestimmungen dieses Gesetzes sind mit Ablauf des 30. September 2011 außer Kraft getreten. 

Alle weiteren Rechtsinformationen finden Sie auf den Seiten des Rechtsinformationssystemes des Bundes: www.ris.bka.gv.at

Kontakt

Rechtsabteilung - Außenwirtschaft: post@c21.bmwfj.gv.at

Letzte Änderung am: 16.12.2011 14:08