Außenwirtschaft

Einfuhrkontrolle 


Grundsätzlich unterliegt die Einfuhr von industriell gewerblichen Waren in die Europäische Union keinen mengenmäßigen Beschränkungen.   Für bestimmte Textil- und Bekleidungswaren sowie Eisen- und Stahlerzeugnisse bestehen jedoch Einfuhrbewilligungspflichten bzw. Überwachungspflichten aufgrund von unmittelbar anwendbarem EU-Recht.

Das BMWFJ (Abtl. C2/2) fungiert innerhalb der Europäischen Union als Lizenzierungsbehörde und erteilt auf Antrag Einfuhrgenehmigungen und Überwachungsdokumente.

Hier finden Sie weitere Informationen sowie Antragsformulare für die elektronische Antragstellung

 

Kontakt

Abteilung "Einfuhrbewilligungen" C2/2: post@c22.bmwfj.gv.at

Letzte Änderung am: 27.11.2009 17:36