Außenwirtschaft

Elektronische Antragseingabe 

Seit 1. März 2012 wurden die beiden bisherigen Exportkontrollabteilungen C2/2 und C2/3 zur neuen Außenwirtschaftskontrolle C2/9 zusammengefasst.
Daraus resultiert die Umbenennung der bisherigen Postfächer der Abteilungen zum neuen Abteilungspostfach C2/9

Nutzen Sie die Vereinfachung der herkömmlichen Antragseingabe durch die elektronische Eingabemaske "Antrageingabe für Anträge gemäß AußWG2011".

 

Gemäß Außenwirtschaftsgesetz AußWG 2011 (BGBl. I Nr. 26/2011) in der Fassung (BGBl. I Nr. 112/2011) wurde das generelle Antragsverfahren kundenfreundlicher gestaltet.
Antragsteller haben nun die Möglichkeit der direkten elektronischen Einreichung und können dies über die neu eingerichtete Eingabemaske "Elektronische Antrageingabe für Anträge gemäß AußWG2011" für das Ausfüllen der Anträge nutzen.

 

Diese elektronisch verfügbaren Formulare sind nach wie vor auszudrucken und müssen samt allen erforderlichen Beilagen im Original postalisch an die Außenwirtschaftskontrollbehörde C2/9 im BMWFJ gesendet werden.

 

Kontakt

Abteilung "Außenwirtschaftskontrolle" C2/9: post@c29.bmwfj.gv.at

Letzte Änderung am: 08.03.2012 11:58