Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) freut sich mitzuteilen, Ihnen als Unternehmen und Antragsteller im Exportkontrollverfahren mit der elektronischen Außenwirtschaftsadministration und dem Online Exportportal in Österreich ein besonderes Service bieten zu können.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Außenhandelsgesetzes 2011 werden Ihre Anträge und Meldungen im Exportkontrollverfahren im Regelfall elektronisch einzubringen sein. Damit wird Ihnen durch die Ausstellung elektronisch signierter Ausfuhrgenehmigungen und Bescheide ein beschleunigtes Verwaltungsverfahren zur Verfügung stehen.
Mit dem Online Exportportal können einzigartig sämtliche Schritte aller außenhandelsrechtlichen Verfahren zur Verbringung oder zum Export genehmigungspflichtiger Waren bis hin zur zollrechtlichen Abfertigung der elektronisch signierten Genehmigungen und Bescheide im e-Zoll einfach und rasch online per Internet elektronisch durchgeführt werden.
Für die weitere Verbesserung des Service möchten wir Sie um wenige Minuten Ihrer Zeit bitten, um den folgenden Fragebogen zu beantworten. Bitte retournieren Sie diesen an Post@C22.bmwfj.gv.at.
F R A G E B O G E N
1. Nützen Sie das Online Exportportal der "Elektronischen Außenwirtschaftskontrolle" (PAWA) derzeit durchgängig? NEIN [ ] / JA [ ]
2. Wenn nein, aus welchen Gründen hat Ihr Unternehmen die Möglichkeit der elektronischen Antragstellung über dieses Online Exportportal bisher noch nicht oder nicht durchgängig genützt?
2.1. Uns war das Online Exportportal der PAWA bisher nicht bekannt. [ ]
2.2. Aufgrund der Verteilung der Verantwortung und der Organisation im Unternehmen oder der Problematik, einen Verantwortlich Beauftragten zu bestimmen. [ ]
2.2.1. Ist Ihnen bekannt, dass es möglich ist, gemäß Außenwirtschaftsrecht mehrere Verantwortlich Beauftragte im Unternehmen zu bestellen (zur Berücksichtigung von Urlaub und Dienstreise)? NEIN [ ] / JA [ ]
2.3. Aufgrund der zu geringen Häufigkeit der Anträge. [ ]
2.4. Aufgrund der innerbetrieblichen Antragsabwicklung mittels ERP-Software und der Situation, alle notwendigen Daten neu und nochmals in das Online Exportportal eingeben zu müssen. [ ]
2.4.1. Welche Schnittstelle zur Weiterverwendung und "Übergabe" Ihrer schon einmal erfassten Daten in das Online Exportportal benötigen Sie?
____________________________________________
2.5. Aufgrund der Geschäftsabwicklung und der Antragsübermittlung extern durch eine Spedition. [ ]
2.6. Andere Gründe:
____________________________________________ [ ]
____________________________________________ [ ]
3. Ist Ihnen bekannt, dass es im Rahmen des Online Exportportals die Möglichkeit gibt, elektronische Anträge vor Unterzeichnung durch den Verantwortlich Beauftragten von Firmen-Sachbearbeitern vorbereiten zu lassen? NEIN [ ] / JA [ ]
4. Ist es für Sie notwendig, dass der Verantwortlich Beauftragte automatisch per Email über die Übermittlungsfähigkeit der firmenintern vorbereiteten Anträge benachrichtigt wird? NEIN [ ] / JA [ ]
5. Ist es für Sie notwendig, dass der Verantwortlich Beauftragte automatisch per Email über die Genehmigung der eingereichten Anträge benachrichtigt wird? NEIN [ ] / JA [ ]
6. Ist Ihnen bekannt, dass das Online Exportportal die einfache Möglichkeit bietet, schon einmal eingetragene Angaben zu kopieren, zu duplizieren oder Daten auszuwählen und so leicht einen Antrag modular ohne unnötige Mehrfacheingaben erstellen zu können? NEIN [ ] / JA [ ]
7. Ist es für Sie notwendig, über eine Vorlagenverwaltung für die Löschung, Abänderung, Umbenennung und Ansicht von (bestehenden) Antragsvorlagen innerhalb des Online Exportportals zu verfügen? NEIN [ ] / JA [ ]
8. Ist es für Sie notwendig, dass firmeninterne Sachbearbeiter im Online Exportportal die Formularseiten des Antrages einzeln (1-2-3-4-5-6-7) anwählen und aufrufen können? NEIN [ ] / JA [ ]
9. Ist es für Sie notwendig, alle Formularseiten des gesamten Antrags auf einmal abspeichern und/oder ausdrucken zu können? NEIN [ ] / JA [ ]
10. Ist Ihnen bekannt, dass bei der elektronischen Antragstellung im Online Exportportal im Regelfall die Notwendigkeit der Vorlage der Original-Dokumente im BMWFJ entfällt und alle notwendigen Dokumente im jeweiligen Antrag elektronisch angefügt werden können? NEIN [ ] / JA [ ]
11. Ist es für Sie notwendig, bei mehreren Warenpositionen im Antrag in einem Feld den Wert der Gesamtsumme angezeigt zu bekommen? NEIN [ ] / JA [ ]
12. Ist Ihnen bekannt, dass Sie sich durch die elektronische Antragstellung und die Nutzung einer elektronisch signierten Genehmigungserstellung innerhalb des Online Exportportals Zeit und Kosten für sämtliche Postwege ersparen? (dh sowohl für die Antragstellung im BMWFJ und für die Übermittlung der Genehmigung an Sie retour; bei Verzollungen im Inland entfällt auch der Aufwand für die Vorlage des Original-Lizenzpapiers beim Zoll) NEIN [ ] / JA [ ]
13. Ist Ihnen bekannt, dass Sie im Online Exportportal eine Übersicht aller Anträge (auch jener in Papierform aus der Vergangenheit) erhalten und so jederzeit den aktuellen Status des einzelnen Antrags abrufen können? NEIN [ ] / JA [ ]
14. Welche Spaltenangabe in der Antragsübersicht wäre für Sie neben der Antragsnummer, dem Antragsdatum, der Auftragsnummer und der Gültigkeit zusätzlich notwendig?
14.1. Bestimmungsland [ ]
14.2. Andere: ____________________________ [ ]
15. Ist es für Sie notwendig, die angezeigten (selektierten) Anträge (zur Weiterverwendung in Ihrer ERP-Software) in ein bestimmtes Format (als Excel (CSV)- oder TXT-Datei) exportieren zu können? NEIN [ ] / JA [ ]
16. Ist Ihnen bekannt, dass für die Nutzung der PAWA nur der Internet-Zugang, ein Browser und eine Bürgerkarte samt Lesegerät nötig sind, aber keine weiteren Programme (insbes. keine "Client-Software") gekauft werden müssen? NEIN [ ] / JA [ ]
17. Würde Sie der Einsatz der mobilen Signatur für den Zugang zum Online Exportportal (Bürgerkartenfunktion mittels elektronischer Signatur per Mobiltelefon) zur mobilen Nutzung des Online Exportportals bewegen? NEIN [ ] / JA [ ]
18. Würden Sie eine kostenpflichtige "Client-Software" (Kostenfaktor ca. € 300,-) für den erweitert angepassten Datenabgleich zwischen Online Exportportal und Ihrem Geschäftsprogramm akzeptieren? NEIN [ ] / JA [ ]
19. Ist Ihnen bekannt, dass Ihre Anträge und Meldungen mit Inkrafttreten des neuen Außenwirtschaftsgesetzes 2011 im Regelfall elektronisch einzubringen sind? NEIN [ ] / JA [ ]