Außenwirtschaft

Embargomaßnahmen im Bereich Außenwirtschaft 

Im Bereich der Kontrolle des Warenverkehrs aufgrund internationaler Sanktionsmaßnahmen für konventionellen Waffen und waffenrelevanten Verteidigungsgütern  sind  folgende  beschränkende  restiktiven Maßnamen und Verbote  zu  beachten.

Genaue Details zu Finanzsanktionen und geltenden Waffenembargos auf Basis von UN-Sicherheitsratsresolutionen, OSZE- oder EU-Beschlüssen finden Sie im  Informationsangebot der Europäischen Kommission.

Länderunabhängige Embargomaßnahmen richten sich gegen bestimmte Personen, Gruppen oder Organisationen, wobei insb. Gelder, finanzielle Vermögenswerte, wirtschaftliche Ressourcen sowie auch zum Teil Warenlieferungen verboten werden (Vgl. die Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 i.d.g.F. und Verordnung (EG) Nr. 881/2002 i.d.g.F.).

Kontakt

Abteilung "Außenwirtschaftskontrolle" C2/9: post@c29.bmwfj.gv.at

Letzte Änderung am: 10.04.2012 14:38