Begriffsdefinition
Gegengeschäfte (= Offset) sind kompensatorische Handelsabkommen zwischen zwei Partnern verschiedener Länder (meist Regierungsstelle und internationale Unternehmen).
- Charakteristisch für Gegengeschäfts-(Offset-)Verträge sind die Forderungen nach:
- Gegenseitigkeit (ausgleichende, bilaterale Handelsvereinbarungen)
- Ursächlichkeit (Initiierung von Geschäftsabschlüssen, die mit dem Vertragspartner im Zusammenhang stehen)
- Zusätzlichkeit (zusätzlich zu dem in den vorangegangen Jahren getätigten Liefervolumen)
- Gegengeschäfte (Offset) können unterteilt werden in:
- direkte Gegengeschäfte (sind unmittelbar mit dem Grundgeschäft (= Beschaffung) verbunden; z.B. gemeinsame Produktion oder Beschaffung von Zulieferteilen)
- semidirekte Gegengeschäfte (Gegengeschäfte, die im Zusammenhang mit anderen Aktivitäten des Anbieters stehen. Beispiel: Technologietransfer durch eine Tochterfirma des Anbieters)
- indirekte Gegengeschäfte (Geschäfte, die in keiner Relation zum Grundgeschäft stehen. Beispiel: Abnahme von unterschiedlichen Produkten, die im Käuferland hergestellt werden)
- Gegengeschäfts-(Offset-)Typen:
- Co-Produktion: Produktion des beschafften Gutes auf Basis der Übertragung der dafür notwendigen Technologien (z.B. durch ein Regierungsübereinkommen der beiden Länder)
- Lizenzproduktion: Produktion auf Basis eines Technologietransfers zwischen Unternehmen
- Zulieferung: Produktion eines Teiles des beschafften Gutes
- Investitionen: im Abnehmerland (z.B. Betriebsansiedelungen)
- Technologietransfer: Transfer von Technologien (z.B. im Bereich Forschung und Entwicklung )
- Counterpurchase: Abnahme von Waren und Dienstleistungen aus dem Abnehmerland