Außenwirtschaft

Gegengeschäfte: Begriffsdefinition 

Begriffsdefinition

Gegengeschäfte (= Offset) sind kompensatorische Handelsabkommen zwischen zwei Partnern verschiedener Länder (meist Regierungsstelle und internationale Unternehmen).

 

  • Charakteristisch für Gegengeschäfts-(Offset-)Verträge sind die Forderungen nach:
    • Gegenseitigkeit (ausgleichende, bilaterale Handelsvereinbarungen)
    • Ursächlichkeit (Initiierung von Geschäftsabschlüssen, die mit dem Vertragspartner im Zusammenhang stehen)
    • Zusätzlichkeit (zusätzlich zu dem in den vorangegangen Jahren getätigten Liefervolumen)

 

  • Gegengeschäfte (Offset) können unterteilt werden in:
    • direkte Gegengeschäfte (sind unmittelbar mit dem Grundgeschäft (= Beschaffung) verbunden; z.B. gemeinsame Produktion oder Beschaffung von Zulieferteilen)
    • semidirekte Gegengeschäfte (Gegengeschäfte, die im Zusammenhang mit anderen Aktivitäten des Anbieters stehen. Beispiel: Technologietransfer durch eine Tochterfirma des Anbieters)
    • indirekte Gegengeschäfte (Geschäfte, die in keiner Relation zum Grundgeschäft stehen. Beispiel: Abnahme von unterschiedlichen Produkten, die im Käuferland hergestellt werden)

 

  • Gegengeschäfts-(Offset-)Typen:
    • Co-Produktion: Produktion des beschafften Gutes auf Basis der Übertragung der dafür notwendigen Technologien (z.B. durch ein Regierungsübereinkommen der beiden Länder)
    • Lizenzproduktion: Produktion auf Basis eines Technologietransfers zwischen Unternehmen
    • Zulieferung: Produktion eines Teiles des beschafften Gutes
    • Investitionen: im Abnehmerland (z.B. Betriebsansiedelungen)
    • Technologietransfer: Transfer von Technologien (z.B. im Bereich Forschung und Entwicklung )
    • Counterpurchase: Abnahme von Waren und Dienstleistungen aus dem Abnehmerland

Kontakt

Abteilung "Controlling - Außenwirtschaft": post@c22.bmwfj.gv.at

Letzte Änderung am: 27.04.2012 09:57