- Militärische Güter sind von den einschlägigen Bestimmungen über den freien Warenverkehr ausgenommen.
- Militärische Güter werden oftmals bei ausländischen Herstellern beschafft.
Aus diesen beiden Ausgangspunkten ist es daher das Bestreben der Regierungen (weltweit) mit diesen Finanzmitteln die sicherheitspolitischen Aufgaben zu erfüllen, aber darüber hinaus auch die nationale Wirtschaft zu fördern. Dies geschieht entweder durch direkte F&E- und Produktionsaufträge oder durch die Verpflichtung zu Gegengeschäften. Direkte Aufträge finden sich in Ländern mit einer ausgeprägten Verteidigungsindustrie (z.B. USA, F, S). Länderübergreifende Projekte (z.B. D, GB, I, E - Eurofighter) werden primär auf der Grundlage von Arbeitsteilung abgewickelt. Kleinere Volkswirtschaften setzen auf Gegengeschäfte (mit unterschiedlichen Zielrichtungen) um sicherheits- und wirtschaftspolitische Überlegungen umzusetzen.
Diese können beispielsweise sein:
- Ausbau und Erhalt einer nationalen Verteidigungsindustrie (Türkei, Israel)
- Nationale Selbständigkeit für die Systemnutzung (Australien)
- Erhalt einer technologisch hochwertigen Verteidigungs-Zulieferindustrie (Niederlande, Norwegen)
- Ausgleich der Verteidigungsimporte durch überwiegend technologisch gleichwertige zivile Exporte, Direktinvestitionen, F & E-Projekte (Österreich)
- Nutzung der nationalen Kapazitäten und Anpassung an moderne Qualitätsstandards (Polen, Tschechien, Rumänien)
- Zahlung der Importe mangels harter Devisen mit nationalen Produkten. Barter/Countertrade (Ecuador)