Außenwirtschaft

Rahmenbedingungen für Gegengeschäfte 

1978 wurde - gestützt auf ein mündliches Ressortübereinkommen zwischen den Bundesministerien für Handel, Gewerbe und Industrie einerseits und für Landesverteidigung andererseits ein Ministerratsbeschluss verabschiedet, der die ausländischen Lieferanten des BMLV zum Abschluss von Gegengeschäftsverpflichtungen verpflichten soll. Dem damaligen BMHGI (jetzt Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend) wurde dabei die Kompetenz übertragen, diese Verpflichtungen auszuhandeln, deren Erfüllung zu prüfen und administrativ zu betreuen.

Die Entscheidung über die Beschaffung obliegt dem Bundesministerium für Landesverteidigung. Das Ergebnis der Gegengeschäfts-Begutachtung kann (muss aber nicht) in die Entscheidungsfindung des BMLV einfließen (in erster Linie bei gleichwertigen militärischen Angeboten).

Die oberste Zielsetzung der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Kompensationsgeschäften ist es, eine Attraktivitätssteigerung des Technologie- und Innovationsstandortes Österreich herbeizuführen.

Kontakt

Abteilung "Controlling - Außenwirtschaft": post@c22.bmwfj.gv.at

Letzte Änderung am: 27.04.2012 09:58