Außenwirtschaft

OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen 

Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sind der einzige umfassende Verhaltenskodex für multinationale Unternehmen, zu dessen Förderung sich die teilnehmenden Regierungen (neben den 30 OECD-Mitgliedern auch Ägypten, Argentinien, Brasilien, Chile, Estland, Israel, Litauen, Marokko, Peru, Rumänien und Slowenien) verpflichtet haben. Sie enthalten Empfehlungen für verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten.

Die OECD-Leitsätze enthalten auf Freiwilligkeit gründende Verhaltensstandards. Ziel ist es, den positiven Beitrag von Investitionen zum Gemeinwohl zu erhöhen und eine Atmosphäre des Vertrauens zwischen Unternehmen, Arbeitnehmern, Regierungen und der Gesellschaft als Ganzes zu schaffen.

Die hauptsächlichen Merkmale

Die Leitsätze

  • sind der einzige umfassende Verhaltenskodex für multinationale Unternehmen, zu dessen Förderung sich die teilnehmenden Staaten verpflichtet haben.
  • sind weltweit gültig. Sie erfassen multinationale Unternehmen aus Mitgliedsländern unabhängig davon, wo diese ihre geschäftlichen Aktivitäten entfalten.
  • wurden unter Einbeziehung von Unternehmens- und Arbeitnehmervertretern sowie Vertretern von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) erarbeitet.
  • verfügen über einen funktionierenden Umsetzungsmechanismus (nationale Kontaktpunkte sowie OECD-Investitionskomitee)

Inhalt

Die Leitsätze umfassen zehn Kapitel:

I Begriffe und Grundsätze
II Allgemeine Grundsätze
III Offenlegung von Informationen
IV Arbeitsbeziehungen
V Bekämpfung der Korruption
VI Umwelt
VII Verbraucherinteressen
VIII Wissenschaft und Technologie
IX Wettbewerb
X Besteuerung

Update 2010

Die Leitsätze gehen auf das Jahr 1976 zurück und wurden zuletzt im Jahr 2000 überarbeitet. Beim Jahrestreffen der nationalen Kontaktpunkte, welche von 29. Juni bis 1. Juli 2010 stattfinden wird, soll der Startschuss für ein Update gegeben werden. Die Ergebnisse sollen dann dem OECD-Ministerrat 2011 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Österreich

Österreich misst den OECD-Leitsätzen große Bedeutung zu und war an der Überarbeitung 2000 führend beteiligt. So gehen etwa die Anerkennung der besonderen Rolle von KMUs sowie die prominente Behandlung des Themas Konsumentenschutz auf österreichische Initiativen zurück.

Österreichischer nationaler Kontaktpunkt ist das

Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
Abteilung C2/5 "Export- und Investitionspolitik"
Stubenring 1, 1011 Wien
Telefon: +43 1 71100/5180 oder 5792
Fax: +43 1 71100/15101

Der Nationale Kontaktpunkt, mit dem dort eingerichteten Beratenden Ausschuss, dem auch die Sozialpartner und Nichtregierungsorganisationen angehören, ist Ansprechpartner für Interessierte und auch für konkrete Beschwerden wegen behaupteter Verstöße grenzüberschreitend tätiger Unternehmen gegen die in den OECD-Leitsätzen niedergelegten Empfehlungen zuständig. Solche Beschwerden können von den Betroffenen jederzeit geltend gemacht werden. Der Text der Leitsätze einschließlich des Kommentarteils kann beim Nationalen Kontaktpunkt bezogen werden.