Außenwirtschaft

OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen 

Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sind der einzige umfassende Verhaltenskodex für multinationale Unternehmen, zu dessen Förderung sich die teilnehmenden Regierungen (neben den 30 OECD-Mitgliedern auch Argentinien, Brasilien, Chile, Estland, Israel, Litauen und Slowenien) verpflichtet haben. Sie enthalten Empfehlungen für verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten.

Die OECD-Leitsätze enthalten auf Freiwilligkeit gründende Verhaltensstandards. Ziel ist es, den positiven Beitrag von Investitionen zum Gemeinwohl zu erhöhen und eine Atmosphäre des Vertrauens zwischen Unternehmen, Arbeitnehmern, Regierungen und der Gesellschaft als Ganzes zu schaffen.

Die hauptsächlichen Merkmale

Die Leitsätze

  • sind der einzige umfassende Verhaltenskodex für multinationale Unternehmen, zu dessen Förderung sich die teilnehmenden Staaten verpflichtet haben.
  • sind weltweit gültig. Sie erfassen multinationale Unternehmen aus Mitgliedsländern unabhängig davon, wo diese ihre geschäftlichen Aktivitäten entfalten.
  • wurden unter Einbeziehung von Unternehmens- und Arbeitnehmervertretern sowie Vertretern von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) erarbeitet.
  • verfügen über einen funktionierenden Umsetzungsmechanismus (nationale Kontaktpunkte sowie OECD-Investitionskomitee CIME)

Inhalt

Die Leitsätze umfassen zehn Kapitel:

I Begriffe und Grundsätze
II Allgemeine Grundsätze
III Offenlegung von Informationen
IV Arbeitsbeziehungen
V Bekämpfung der Korruption
VI Umwelt
VII Verbraucherinteressen
VIII Wissenschaft und Technologie
IX Wettbewerb
X Besteuerung

Überarbeitung 2000

Die Leitsätze gehen auf das Jahr 1976 zurück. Die letzte Überarbeitung fand im Jahr 2000 statt. Ihre Ergebnisse wurden vom OECD-Ministerrat am 27. Juni 2000 angenommen. Zu den wesentlichen Neuerungen gehören:

  • Verankerung von Menschenrechten und Verurteilung von Kinder- und Zwangsarbeit
  • Verankerung des Nachhaltigkeitsprinzips und Stärkung des Umweltkapitels
  • Einführung eines eigenen Konsumentenschutzkapitels
  • Stärkung des Kampfes gegen Bestechung und Korruption
  • Anerkennung der besonderen Rolle und Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) sowie
  • verbesserte Umsetzung durch Aufwertung der in allen Teilnehmerländern eingerichteten nationalen Kontaktpunkte.

Umsetzung

Zur Umsetzung der OECD-Leitsätze wurde in jedem teilnehmenden Land ein nationaler Kontaktpunkt eingerichtet. Dessen Aufgaben beinhalten die Bekanntmachung der Leitsätze, die Beantwortung von Anfragen und die Behandlung von besonderen Fällen. Einmal pro Jahr treffen alle nationalen Kontaktpunkte zu einem Gedankenaustausch zusammen.
Details sind in den Bestimmungen zum Umsetzungsverfahren sowie den verfahrenstechnischen Anleitungen enthalten.

Österreich

Österreich misst den OECD-Leitsätzen große Bedeutung zu und war an der Überarbeitung 2000 führend beteiligt. So gehen etwa die Anerkennung der besonderen Rolle von KMUs sowie die prominente Behandlung des Themas Konsumentenschutz auf österreichische Initiativen zurück.

Österreichischer nationaler Kontaktpunkt ist das

Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
Abteilung C2/5 "Export- und Investitionspolitik"
Stubenring 1, 1011 Wien
Telefon: +43 1 71100/5180 oder 5792
Fax: +43 1 71100/15101

Der Nationale Kontaktpunkt, mit dem dort eingerichteten Beratenden Ausschuss, dem auch die Sozialpartner und Nichtregierungsorganisationen angehören, ist Ansprechpartner für Interessierte und auch für konkrete Beschwerden wegen behaupteter Verstöße grenzüberschreitend tätiger Unternehmen gegen die in den OECD-Leitsätzen niedergelegten Empfehlungen zuständig. Solche Beschwerden können von den Betroffenen jederzeit geltend gemacht werden. Der Text der Leitsätze einschließlich des Kommentarteils kann beim Nationalen Kontaktpunkt bezogen werden.