Das Kyoto-Protokoll steht exemplarisch für anzustrebendes wirtschaftliches Handeln, um die eingegangene Verpflichtung der Emissionsreduktion von Treibhausgasen einhalten zu können. Die erforderlichen Maßnahmen betreffen vor allem die Energie- und Industriepolitik sowie die Bauwirtschaft. Die Evaluierung und kostengünstigste Umsetzung dieser Maßnahmen ist vor allem für die Exportwirtschaft von großer Bedeutung.
Im Jahre 1992 verabschiedeten die Regierungen in Rio das UN-Rahmenüberein-kommen über Klimaänderungen (UNFCCC). Es trat 1994 in Kraft und bildet die Ausgangsbasis für zukünftige Maßnahmen. Ziel ist die Stabilisierung von Treibhausgasen in der Atmosphäre, um gefährliche anthropogene Einflüsse auf das Klimasystem zu vermeiden. Auf Grundlage des "Berliner Mandats" im Rahmen der ersten Vertragsparteienkonferenz 1995 (COP1- Conference of the Parties) in Berlin wurde ein Zusatzprotokoll vorbereitet, das 1997 im japanischen Kyoto (COP3) angenommen wurde. Acht Jahre nach seinem Abschluss ist nun das Kyoto-Protokoll zum Klimaschutz am 16. Februar 2005 in Kraft getreten. Im Vertrag, der inzwischen von 140 Staaten ratifiziert wurde, verpflichten sich die Industrieländer, bis 2012 die Emissionen von sechs Treibhausgasen um insgesamt 5,2 Prozent unter das Niveau von 1990 zu reduzieren.
Österreich hat sich mit der Kyoto-Vereinbarung und dem folgenden "burden sharing" (Lastenteilung) innerhalb der EU verpflichtet, die Emissionen der 6 Treibhausgase (Kohlendioxid CO2, Methan CH4, Lachgas N2O, teilfluorierte Kohlenwasserstoffe, HFKW, perfluorierte Kohlenwasserstoffe FKW, Schwefel-hexafluorid SF6) von über 75 Mio.t CO2-Äquivalent im Basisjahr 1990 um 13 Prozent auf knapp 66 Mio t.CO2-Äquivalent bis zur Kyoto Zielperiode zu vermindern.
Derzeit laufen internationale Verhandlungen zum Abschluss eines Post-Kyoto-Abkommens. Es wird nunmehr versucht, im Rahmen laufender Arbeitsgruppen im Rahmen des UNFCC-Prozesses, den nächstene Klimagipfel Ende November/Anfang Dezember 2011 in Durban (Südafrika) vorzubereiten. Durch ein derartiges Post-Kyoto-Abkommen sollten die Verpflichtungen der Industriestaaten auch nach 2012 im Rahmen einer zweiten Verpflichtungsperiode festgelegt werden, um somit eine entsprechende Legisvakanz hinsichtlich der weltweiten Reduktion von Treibhausgasen zu verhindern.
Anpassung an den Klimawandel in Umsetzung der österreichischen Klimaanpassungsstrategie
Die Abteilung C2/12 koordiniert im Rahmen der Task-Force-Kyoto die Position des Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zur Klimaanpassungsstrategie des BMLFUW. Dieser Prozess begann 2007 und soll 2012 mit der Verbabschiedung einer entsprechenden Strategie durch den Ministerrat abgeschlossen werden. Das BMWFJ ist insbesondere in den Bereichen "Energie, Tourismus sowie Bauen und Wohnen" betroffen. In die ggstl. Verhandlungen sind auch die zuständigen Interessensvertretungen eingebunden.