Außenwirtschaft

Außenwirtschaftsgesetz 2011 - AußWG 2011 

Das neue Außenwirtschaftsgesetz 2011 - AußWG 2011 (ursprünglich Außenhandelsgesetz 2011 - AußHG 2011; Titel geändert durch die Novelle BGBl. I Nr. 112/2011 - sh. unten) setzt Vorgaben des EU-Rechts um und schafft eine Balance zwischen ausreichenden Kontrollstandards und einer hoher Anwenderfreundlichkeit.

Das Gesetz, dessen Ausfuhrkotrollbestimmungen am 1. Oktober 2011 in Kraft getreten sind, enthält neue, ausführlichere Regelungen zu den Genehmigungskriterien. Dabei wurde unter voller Beibehaltung des bisher schon hohen Kontrollstandards eine komplette Anpassung an die europarechtlichen Vorgaben vorgenommen. Darüber hinaus wurden die Menschrechte als wesentliches Kriterium ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen sowie einer Entschließung des Nationalrates für eine strenge Endverwendungskontrolle Rechnung getragen.

Das Gesetz wurde serviceorientiert für die österreichische Wirtschaft ausgestaltet, indem Anträge und Meldungen in elektronischer Form in einem eigens zur Verfügung stehenden System beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend eingebracht werden können.

Mit diesem Online Exportportal können einzigartig sämtliche Schritte aller außenhandelsrechtlichen Verfahren bis hin zur zollrechtlichen Abfertigung der elektronisch signierten Genehmigungen und Bescheide im e-Zoll einfach und rasch online per Internet durchgeführt werden. Damit wird den Unternehmen ein wesentlich beschleunigtes Verwaltungsverfahren zur Verfügung stehen.

 

Zusätzliche Rechtsklarheit wird durch die Durchführungsbestimmungen in der Ersten Außenhandelsverordnung 2011 - 1. AußHV 2011 und in der Zweiten Außenhandelsverordnung 2011 - 2. AußHV 2011 geschaffen.

Sowohl durch die klareren rechtlichen Rahmenbedingungen als auch durch die effizientere Gestaltung der Verfahrensabwicklung wird ein wichtiger Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Exportwirtschaft geleistet werden.

Die Bestimmungen betreffend die Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der EU (neue Genehmigungspflichten, Ausnahmen davon, Erleichterungen in Form von Allgemein- und Globalgenehmigungen, Zertifizierung von Unternehmen) werden erst am 30. Juni 2012 in Kraft treten. Bis dahin gelten die Bestimmungen des AußHG 2005 in diesem Regelungsbereich (Meldepflichten mit Untersagungsmöglichkeit, Globalmeldungen) weiter. 

Am 8. Dezember 2011 ist eine Novelle zum Außenwirtschaftsgesetz 2011 - AußWG 2011 in Kraft getreten. Sie ist in Artikel 21 Teil des Budgetbegleitgesetzes 2012 - BBG 2012, das unter BGBl. I Nr. 112/2011 kundgemacht wurde. Durch diese Novelle werden - neben einer Änderung des Gesetzestitels - Genehmigungspflichten für Erwerbsvorgänge an österreichischen Unternehmen in bestimmten Sektoren, die für die Daseinsvorsorge von Bedeutung sind, vorgesehen.

In Sektoren, die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Österreichs, insbesondere der Versorgungssicherheit, von zentraler Bedeutung sind, kommt es immer wieder zur Übernahme von Anteilen an österreichischen Unternehmen durch Personen oder Gesellschaften aus Drittstaaten. Es ist daher wichtig, verfassungs- und europarechtskonforme Kontrollmechanismen einzuführen, die verhindern, dass durch solche Übernahmen grundlegende Interessen Österreichs gefährdet werden.

Antrag auf Genehmigung gem. § 25a AußWG 2011

 

Kontakt

Rechtsabteilung - Außenwirtschaft:: post@c21.bmwfj.gv.at

Letzte Änderung am: 09.02.2012 14:34