Außenwirtschaft

Neue Erste Außenhandelsverordnung 2011 - 1. AußHV 2011 im Bundesgesetzblatt kundgemacht 

Die Erste Außenhandelsverordnung 2011 - 1. AußHV 2011 wurde am 28. Oktober 2011 im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 343/2011) kundgemacht. Die Bestimmungen betreffend die Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der Europäischen Union werden am 1. Juli 2012 in Kraft treten, die anderen Bestimmungen am Tag nach ihrer Kundmachung, somit am 29. Oktober 2011. Diese neue Verordnung ersetzt gemeinsam mit der Zweiten Außenhandelsverordnung 2011 - 2. AußHV 2011 die Außenhandelsverordnung 2005.

Bis zum Ablauf des 30. Juni 2012 gelten die Regelungen über den Verkehr mit Verteidigungsgütern innerhalb der Europäischen Union der AußHV 2005, BGBl. II Nr. 121/2006, weiter.

Die 1. AußHV 2011 enthält Durchführungsbestimmungen insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Festlegung der Verteidigungsgüter durch Verweis auf die aktuelle Militärgüterliste der Europäischen Union
  • Endverwendungskontrolle
  • Durchführung von restriktiven Maßnahmen auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen
  • Bestimmungen über die Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der Europäischen Union einschließlich Zertifizierung von Unternehmen (späteres Inkrafttreten - sh. oben!)
  • Bestimmungen betreffend Chemikalien

 

Kontakt

Rechtsabteilung - Außenwirtschaft: post@c21.bmwfj.gv.at

Letzte Änderung am: 03.02.2012 12:13