Außenwirtschaft

Neue Zweite Außenhandelsverordnung 2011 - 2. AußHV 2011 im Bundesgesetzblatt kundgemacht 

Die Zweite Außenhandelsverordnung - 2. AußHV 2011 wurde am 14. Dezember 2011 nach Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates gemäß § 77 Abs. 1 AußWG 2011 im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 418/2011) kundgemacht und ist am 15.Dezember 2011 in Kraft getreten. Diese neue Verordnung ersetzt  gemeinsam mit der Ersten Außenhandelsverordnung 2011 - 1. AußHV 2011, BGBl. II Nr. 343/2011,  die Außenhandelsverordnung 2005.

Die 2. AußHV 2011 enthält Durchführungsbestimmungen insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Beschränkungen im Verkehr mit Waffen für Randfeuer-Hülsenpatronen mit Drittstaaten
  • Bestimmungen zur Durchführung des nur politisch verbindlichen Waffenembargos gegenüber China (Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Verteidigungsgütern)
  • Ausnahmen von den Genehmigungspflichten bei bestimmten Waffen zum persönlichen Gebrauch

 

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Letzte Änderung am: 03.02.2012 12:14