Umweltmanagement in der EU
Die EMAS-Verordnung ist 1995 in Kraft getreten. Sie ermöglicht allen Organisationen auf freiwilliger Basis - Einführung eines Umweltmanagementsystems und Ausarbeitung eines Umweltplans - sich in der Liste der eingetragenen Standorte registrieren zu lassen und das EMAS-Logo zu führen. Beides muss von einem zugelassenen Umweltgutachter geprüft und bestätigt werden. In Österreich sind derzeit über 600 Standorte registriert.
Nähere Informationen können über http://www.emas.gv.at/ bzw. die Startseite des EMAS-Helpdesk der EU, http://ec.europa.eu/environment/emas/index_en.htm, eingesehen werden.
Umwelttechnik in der EU
Die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission setzt vielfältige Aktivitäten, wobei sich auch das Wirtschaftsressort aktiv einbringt: Im Jahre 2004 wurde von der EU ein Aktionsplan für Umwelttechnologie (ETAP) verabschiedet, der die Stimulation von Technologien für nachhaltige Entwicklung zum Gegenstand hat. Dieser enthält eine umfassende Definition von Umwelttechnologien und betont deren Bedeutung für alle Wirtschaftsaktivitäten und -sektoren, wobei das Wirtschaftsressort aktiv an der Umsetzung und Weiterentwicklung teilnimmt.
Seitens des Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend wurde an allen bisherigen ETAP-Foren aktiv teilgenommen, wobei eine Vielzahl von Informationen an die heimischen Unternehmen weitergegeben werden konnten. Dies betrifft insbesondere den komplexen Bereich der Finanzierung von Öko-Innovation, wo es gelungen ist, ein österreichisches Positionspapier zu erarbeiten.