Allgemein
Verbindliche technische Vorschriften sowie sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen sind wesentlich zur Förderung wichtiger Schutzziele, wie Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz. Damit sie aber nicht zu unnötigen Hemmnissen für den internationalen Handel werden, enthält das WTO Abkommen Sondervorschriften im TBT-Agreement (Übereinkommen über technische Handelshemmnisse) und im SPS-Agreement (Übereinkommen über die Anwendung sanitärer und phytosanitärer Maßnahmen). Darin geht es um allgemeine Prinzipien, wie Nichtdiskriminierung und Vermeidung versteckter, protektionistischer Handelsbarrieren, und um die Veröffentlichung von Regelungen und Regelungsentwürfen (Transparenz: gewährleistet durch Publikations- und Mitteilungs- bzw. Notifikationspflichten).
WTO TBT- und SPS-Transparenzregeln und Notifikationspflichten
Frühzeitige Kenntnis der verbindlichen technischen Vorschriften und der sanitären und phytosanitären Maßnahmen ist für die Exportchancen wesentlich.
Dies gilt für geltende Regeln (für die Publikationsverpflichtungen vorgesehen sind) und für geplante Vorschriften. Um von künftigen Regeln in anderen WTO-Mitgliedern frühzeitig Kenntnis erlangen und dazu Stellung nehmen zu können, sehen TBT- und SPS-Agreement Notifikationspflichten an die WTO vor.
Das vom BMWFJ kostenlos zur Verfügung gestellte Export Alert! Service liefert Ihnen die Notifikationen zu den Sie interessierenden Sektoren und WTO-Mitgliedern.
- Notifikationspflicht unter dem TBT-Agreement besteht für rechtsverbindliche 'Technical Regulations' (Technische Vorschriften) und 'Conformity Assessment Procedures' (Verfahren zur Feststellung der Übereinstimmung).
Definition der von der TBT-Notifikationspflicht und damit von der Notifikationsinformation unter dem Export Alert! System erfassten rechtsverbindlichen 'Technical Regulations' und 'Conformity Assessment Procedures' (Technische Vorschriften und Verfahren zur Feststellung der Übereinstimmung).
- Notifikationspflicht unter dem SPS-Agreement besteht für 'Sanitary and Phytosanitary Measures' (sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen)
Definition der von der SPS-Notifikationspflicht und damit von der Notifikationsinformation unter dem Export Alert! System erfassten rechtsverbindlichen 'Sanitary and Phytosanitary Measures' (sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen).
Zusätzliche Voraussetzungen für eine Notifikationspflicht
Nicht alle neuen Regeln, die den oben genannten Definitionen entsprechen, unterliegen der Notifikationspflicht: Regeln, die auf internationalen Normen, Richtlinien od. Empfehlungen basieren oder nur geringen Einfluss auf den internationalen Handel haben sind üblicherweise nicht zu notifizieren.
- TBT-Notifikationen: Die Notifikationspflicht besteht für 'Technical Regulations' (Technische Vorschriften) nur, wenn die in Art. 2 bzw. 3 TBT-Agreement genannten zusätzlichen Erfordernisse/Elemente gegeben sind:
Notifikationspflicht für "Technical Regulations"
Notifikationspflicht besteht für 'Conformity Assessment Procedures' (Verfahren zur Feststellung der Übereinstimmung) nur, wenn die in Art. 5 bzw. 7 TBT-Agreement genannten zusätzlichen Erfordernisse/Elemente gegeben sind:
Notifikationspflicht für Conformity Assessment Procedures
EU-Rechtsumsetzung wird von EU-Mitgliedstaaten nicht an die WTO notifiziert. (Für sie besteht eine direkte Notifikationspflicht an die WTO nur, wenn nationale Maßnahmen im TBT-Bereicht über EU-Rechtsumsetzung hinausgehen und auch die sonstigen Kriterien für Notifikationspflicht erfüllt sind.)
- SPS Notifikationen: Die Notifikationspflicht für 'Sanitary and Phytosanitary Measures' (sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen) besteht allerdings nur, wenn die in Annex B SPS-Agreement genannten zusätzlichen Erfordernisse/Elemente gegeben sind:
Notifikationspflicht für Sanitary and Phytosanitary Measures
Von EU-Mitgliedstaaten werden SPS-Maßnahmen nicht direkt an die WTO notifiziert, sondern gegebenenfalls über die Europäische Kommission.
Weitere Informationen zu WTO TBT/SPS: