Außenwirtschaft

EU-Ratsausschuss Handelspolitik 

Gemeinsame Handelspolitik

Die gemeinsame Handelspolitik fällt unter die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union (EU). Ziele der Gemeinsamen Handelspolitik sind seit Inkrafttreten des "Vertrags von Lissabon"/VvL  am 1.12.2009 neben der Beseitigung von Handelsbeschränkungen sowie konkret dem Abbau von Zollschranken nun auch die Beseitigung der Beschränkungen bei ausländischen Direktinvestitionen und der Abbau von nicht-tarifären Handelshemmnissen. Folgende Bereiche sind insbes. umfasst: Handel mit Waren und Dienstleistungen, Handelsaspekte des geistigen Eigentums, ausländische Direktinvestitionen. Die gemeinsame Handelspolitik wird nach einheitlichen Grundsätzen gestaltet und ist in Art.206ff. VvL geregelt. Mit dem VvL wurden die Mitwirkungsrechte des Europäischen Parlaments auch im Bereich der Handelspolitik ausgedehnt  (insbes.  hinsichtlich der Mitwirkung an der Erlassung von Verordnungen, mit denen der Rahmen für die Umsetzung der Gemeinsamen Handelspolitik bestimmt wird).

Ratsausschuss Handelspolitik 

Der Ratsausschuss für Handelspolitik/Trade Policy Committee/TPC (Art.207 VvL), früher "Art.133-Ausschuss", unterstützt die Kommission bei den Verhandlungen über Handelsabkommen und berät sie in der Gemeinsamen Handelspolitik. Vorsitz führt die jeweilige EU-Ratspräsidentschaft.

Der Ausschuss tritt in den folgenden Formationen zusammen: Mitglieder, Stellvertreter, Experten (STIS/ Stahl, Textilien & andere Industriesektoren, Dienstleistungen und Investitionen, gegenseitige Anerkennung). Die Tagungen finden wöchentlich bzw. 1-2x pro Monat (Experten) statt, ergänzt durch Expertentreffen zu spezifischen Sachbereichen.

Inhaltlich behandelt der Ausschuss sämtliche handelspolitisch relevanten Themen, d.h. strategische Fragen betr. die Aufnahme von Verhandlungen zu Freihandelsabkommen mit Drittstaaten, inhaltliche Begleitung dieser Verhandlungen, spezielle  Handelsprobleme mit Drittstaaten, horizontale Themen wie Entwicklung, Klimawandel, EU-2020 Strategie usw.. Die Tagesordnungen werden von der Präsidentschaft gemeinsam mit EK erstellt und sind auf der Website des EU-Ratssekretariats abrufbar.

In Vorbereitung der Tagungen des Ausschusses werden von der EK Arbeitsdokumente vorgelegt, die ebenso wie die von einzelnen Mitgliedstaaten vorgelegten Dokumente als Basis für die Ausschussberatungen dienen. Vom Ausschuss verabschiedete Dokumente sind auf der Website der EU-Generaldirektion Handel abrufbar.

Seitens Österreichs nehmen an den Tagungen des Ausschusses für Handelspolitik  MitarbeiterInnen des federführend zuständigen BMWFJ teil.

Berichte über die Tagungsergebnisse  des Ausschusses für Handelspolitik werden einerseits den fachlich berührten Bundesministerien sowie den Sozialpartnern, andererseits dem österreichischen Parlament routinemäßig übermittelt.  

Österreichische Position

Die Positionierung Österreichs in sämtlichen Fragen der EU-Handelspolitik erfolgt traditionell durch ein interministeriell besetztes Koordinationsgremium unter Leitung des federführend zuständigen BMWFJ. In Vorbereitung der einzelnen Tagungen des Ratsausschusses für Handelspolitik finden grundsätzlich einmal wöchentlich Sitzungen dieses Koordinationsgremiums statt, das Vertreter sämtlicher berührter Bundesministerien und die Sozialpartner (Wirtschaftskammer Österreich, Bundesarbeitskammer, Landwirtschaftskammer Österreich, Österreichischer Gewerkschaftsbund, Industriellenvereinigung) umfasst.

Seit mehreren Jahren finden auch regelmäßig Informationsveranstaltungen mit NGOs statt, wobei über die aktuellen handelspolitischen Entwicklungen berichtet und die jeweilige österreichische Position diskutiert wird.

Die grundsätzliche Position Österreichs im Bereich der Handelspolitik wurde im Jahr 2008 im "Österreichischen Außenwirtschaftsleitbild" zusammengefasst und veröffentlicht.

Kontakt

Abteilung "Multilaterale Handelspolitik": post@c23.bmwfj.gv.at

Letzte Änderung am: 13.03.2012 09:48