In der Europäischen Union unterliegt die Ausfuhr von industriell gewerblichen Gütern grundsätzlich keinen Beschränkungen.
Von diesem Grundsatz wird bei der Kontrolle strategisch relevanter Güter aus Gründen der nationalen Sicherheit, zur Sicherung des friedlichen Zusammenlebens der Nationen und des Schutzes vor terroristischen Aktivitäten, abgegangen. Neben Einhaltung nationaler und EU-Rechtsvorschriften sind internationale Abkommen, Embargobeschlüsse der UN und der EU sowie der OSZE als primäre und sekundäre Rechtsquellen von Bedeutung.
Ob Waren oder Dienstleistungen nur mit einer Genehmigung des BMWFJ legal exportiert oder unter Umständen überhaupt nicht exportiert werden dürfen, hängt in erster Linie davon ab, ob diese -oder der Empfänger selbst - gelistet sind, also auf einer Kontroll- oder Embargoliste angeführt sind. In jedem Fall liegt es in der Verantwortung des jeweiligen Exporteurs sein Produkt, seine Dienstleistung, selbst zu klassifizieren, also im Hinblick auf das Erfordernis einer Ausfuhrgenehmigung hin zu untersuchen.
Die Außenwirtschaftskontrolle verfügt über eine Reihe von wirksamen Befehls– und Zwangsmitteln, sieht sich aber gleichzeitig als Partner aller Unternehmen die an einer reibungslosen Abwicklung ihrer sicherheitsrelevanten Exportgeschäfte interessiert sind. In diesem Sinne steht die Behörde Außenwirtschaftskontrolle allen Unternehmen für direkte Auskünfte zur Verfügung.
Mit dem Außenwirtschaftsgesetz AußWG 2011 BGBl. I Nr. 26 idgF wurde die Elektronische Antragstellung gesetzlich verankert sowie die elektronische Formulareingabe für die Einreichung in Papierform neu gestaltet. Antragsteller haben nun die Möglichkeit, der direkten elektronischen Einreichung im BMWFJ gemäß §53 AußWG 2011 nachzukommen, in dem sie
oder
- Nur für den Fall, dass die elektronische Antragstellung nicht zumutbar ist und die technischen Voraussetzungen nicht vorhanden sind (eine entsprechende Stellungnahme ist abzugeben siehe § 53 AußWG 2011, BGBl. I Nr. 26 idgF wurde die Eingabemaske zur Erstellung des Antragsformulares in Papierform geschaffen.
Die eingerichtete elektronische Eingabemaske zur Erstellung des Antragsformulares in Papierform gemäß AußWG 2011 ist verfügbar, um darin die elektronisch angebotenen Formulare komplett ausgefüllt und ausgedruckt zu erstellen, rechtsverbindlich in Papierform zu unterfertigen und im Original samt allen Beilagen an das BMWFJ zu übermitteln.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die unregelmäßig erscheinende elektronische Information „Außenwirtschaftskontrolle“ (früher Newsletter „Dual Use“) sowie die ständigen Neuerungen auf dieser Homepage.