INFO für Antragsteller ohne inländische HTL
Die Standesbezeichnung "Ingenieur" wird vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend auf Antrag verliehen.
Voraussetzungen für die Verleihung der Standesbezeichnung "Ingenieur":
- gleichwertige fachliche und allgemeine Kenntnisse, wie sie an den österreichischen HTLs bis zur Reife-/Diplomprüfung vermittelt werden und
- eine mindestens sechsjährige, zu den erworbenen Kenntnissen fachbezogene Praxis, die gehobene Kenntnisse voraussetzt.
Die erforderlichen gleichwertigen allgemeinen (Mathematik, lebende Fremdsprache) und fachlich-technischen Kenntnisse sind ausschließlich durch Prüfungszeugnisse öffentlicher oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteter inländischer Lehranstalten (HTL) nachzuweisen. Die Vorschreibung dieser Prüfungsgegenstände erfolgt durch das BMWFJ.
Praxiszeiten werden erst nach Ablegung der erforderlichen Prüfungen angerechnet und müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 6 Jahre betragen!
Dem ausgefüllten Antragsformular sind die erforderlichen Nachweise ausschließlich im Original oder in gerichtlich oder notariell beglaubigter Kopie anzuschließen:
- Nachweis der Identität: Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde, Promotions- bzw. Sponsionsurkunde
- Nachweis über Präsenz-/Zivildienst: Entlassungs-, Untauglichkeitsbescheinigung oder Wehrdienstbuch
- Nachweis der Ausbildung: Prüfungszeugnisse öffentlicher oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteter inländischer Lehranstalten (HTL)
- Nachweis der Praxis: z.B. Dienstzeugnis, Zwischendienstzeugnis, Tätigkeits-beschreibung, … (datiert, vom Arbeitgeber unterzeichnet)
Dieser Praxisnachweis ist auf Geschäftspapier zu verfassen und muss folgende Angaben enthalten:
- Tages-/Ausstellungsdatum
- Eintrittsdatum bzw. Beschäftigungszeitraum (TT.MM.JJJJ)
- Unternehmensgegenstand
- Tätigkeitsbeschreibung, Aufgabengebiet
- firmenmäßige Fertigung (Name und Funktion des/r Unterfertigten, Firmenstempel, Unterschrift)
Selbständige Praxiszeiten sind durch den Gewerbeschein, eine schriftliche, persönliche Darstellung der Tätigkeit (Firmenprofil) samt Projektbeschreibungen und Rechnungen oder Bestätigungen der Auftraggeber über die erbrachten Leistungen nachzuweisen.
Einbringung des Antrages:
- Dienstag und Donnerstag von 9.00 bis 11.00 Uhr Parteienverkehr im BMWFJ, Abteilung I/3, Stubenring 1, 1010 Wien, 6. Stock, Zimmer 56 und 68
- täglich zwischen 8.00 und 14.00 Uhr in der Einlaufstelle des BMWFJ, Stubenring 1, 1010 Wien, Hochparterre, Zimmer 62
- eingeschrieben per Post
Anfallende Kosten: 14,30 € für den Antrag, 3,90 € pro Beilage; im Falle der Stattgebung 14,30 € für die Ingenieursurkunde und 130,- € Bundesverwaltungsabgabe.
Nach Abschluss des Verfahrens werden die Gebühren mit Erlagschein eingefordert und die persönlichen Dokumente eingeschrieben retourniert.
Auskünfte und Informationen:
Tel.: +43 (0)1 / 71100 / 5185
e-mail: post@i3.bmwfj.gv.at