Berufsausbildung

Ingenieurtitel mit inländischer HTL 

INFO für Antragsteller mit inländischer HTL 

Die Standesbezeichnung "Ingenieur" wird vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend auf Antrag verliehen.

 Voraussetzungen für die Verleihung der Standesbezeichnung "Ingenieur":

  • Reife-/Diplomprüfung an einer inländischen HTL
  • eine mindestens dreijährige fachbezogene Praxis, die gehobene Kenntnisse voraussetzt

Praxiszeiten werden erst nach der HTL-Reife-/Diplomprüfung angerechnet und müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 3 Jahre betragen!

Dem ausgefüllten Antragsformular sind die erforderlichen Nachweise ausschließlich im Original oder in gerichtlich oder notariell beglaubigter Kopie anzuschließen: 

  • Nachweis der Identität: Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde, Promotions- bzw. Sponsionsurkunde
  • Nachweis über Präsenz-/Zivildienst: Entlassungs-, Untauglichkeitsbescheinigung oder Wehrdienstbuch
  • Nachweis der Ausbildung: HTL-Reife-/Diplomprüfungszeugnis
  • Nachweis der Praxis: z.B. Dienstzeugnis, Zwischendienstzeugnis, Tätigkeits-beschreibung (datiert, vom Arbeitgeber unterzeichnet)

Dieser Praxisnachweis ist auf Geschäftspapier zu verfassen und muss folgende Angaben enthalten:

  • Tages-/Ausstellungsdatum
  • Eintrittsdatum bzw. Beschäftigungszeitraum (TT.MM.JJJJ)
  • Unternehmensgegenstand
  • Tätigkeitsbeschreibung, Aufgabengebiet
  • firmenmäßige Fertigung (Name und Funktion des/r Unterfertigten, Firmenstempel, Unterschrift)

Selbständige Praxiszeiten sind durch den Gewerbeschein, eine schriftliche, persönliche Darstellung der Tätigkeit (Firmenprofil) samt Projektbeschreibungen und Rechnungen oder Bestätigungen der Auftraggeber über die erbrachten Leistungen nachzuweisen.

Einbringung des Antrages:

  • Dienstag und Donnerstag von 9.00 bis 11.00 Uhr Parteienverkehr im BMWFJ, Abteilung I/3, Stubenring 1, 1010 Wien, 6. Stock, Zimmer 56 und 68
  • täglich zwischen 8.00 und 14.00 Uhr in der Einlaufstelle des BMWFJ, Stubenring 1, 1010 Wien, Hochparterre, Zimmer 62
  • eingeschrieben per Post

Anfallende Kosten: € 14,30 für den Antrag, € 3,90 pro Beilage; im Falle der Stattgebung € 14,30 für die Ingenieursurkunde und € 65,- Bundesverwaltungsabgabe.

Nach Abschluss des Verfahrens werden die Gebühren mit Erlagschein eingefordert und die persönlichen Dokumente eingeschrieben retourniert.

Auskünfte und Informationen:    

Tel.: +43 (0)1 / 71100 / 5185

e-mail: post@i3.bmwfj.gv.at

Letzte Änderung am: 04.10.2011 09:34