INFO für Antragsteller mit inländischer HTL
Die Standesbezeichnung "Ingenieur" wird vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend auf Antrag verliehen.
Voraussetzungen für die Verleihung der Standesbezeichnung "Ingenieur":
- Reife-/Diplomprüfung an einer inländischen HTL
- eine mindestens dreijährige fachbezogene Praxis, die gehobene Kenntnisse voraussetzt
Praxiszeiten werden erst nach der HTL-Reife-/Diplomprüfung angerechnet und müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 3 Jahre betragen!
Dem ausgefüllten Antragsformular sind die erforderlichen Nachweise ausschließlich im Original oder in gerichtlich oder notariell beglaubigter Kopie anzuschließen:
- Nachweis der Identität: Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde, Promotions- bzw. Sponsionsurkunde
- Nachweis über Präsenz-/Zivildienst: Entlassungs-, Untauglichkeitsbescheinigung oder Wehrdienstbuch
- Nachweis der Ausbildung: HTL-Reife-/Diplomprüfungszeugnis
- Nachweis der Praxis: z.B. Dienstzeugnis, Zwischendienstzeugnis, Tätigkeits-beschreibung (datiert, vom Arbeitgeber unterzeichnet)
Dieser Praxisnachweis ist auf Geschäftspapier zu verfassen und muss folgende Angaben enthalten:
- Tages-/Ausstellungsdatum
- Eintrittsdatum bzw. Beschäftigungszeitraum (TT.MM.JJJJ)
- Unternehmensgegenstand
- Tätigkeitsbeschreibung, Aufgabengebiet
- firmenmäßige Fertigung (Name und Funktion des/r Unterfertigten, Firmenstempel, Unterschrift)
Selbständige Praxiszeiten sind durch den Gewerbeschein, eine schriftliche, persönliche Darstellung der Tätigkeit (Firmenprofil) samt Projektbeschreibungen und Rechnungen oder Bestätigungen der Auftraggeber über die erbrachten Leistungen nachzuweisen.
Einbringung des Antrages:
- Dienstag und Donnerstag von 9.00 bis 11.00 Uhr Parteienverkehr im BMWFJ, Abteilung I/3, Stubenring 1, 1010 Wien, 6. Stock, Zimmer 56 und 68
- täglich zwischen 8.00 und 14.00 Uhr in der Einlaufstelle des BMWFJ, Stubenring 1, 1010 Wien, Hochparterre, Zimmer 62
- eingeschrieben per Post
Anfallende Kosten: € 14,30 für den Antrag, € 3,90 pro Beilage; im Falle der Stattgebung € 14,30 für die Ingenieursurkunde und € 65,- Bundesverwaltungsabgabe.
Nach Abschluss des Verfahrens werden die Gebühren mit Erlagschein eingefordert und die persönlichen Dokumente eingeschrieben retourniert.
Auskünfte und Informationen:
Tel.: +43 (0)1 / 71100 / 5185
e-mail: post@i3.bmwfj.gv.at