Berufsausbildung

Gleichhaltung einer ausländischen Berufsausbildung mit der österreichischen Lehrabschlussprüfung 

Im Ausland absolvierte Berufsausbildungen können auf Antrag vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend mit einer einschlägigen Lehrabschlussprüfung gleichgehalten werden.

Einige in Deutschland, Ungarn oder Südtirol abgeschlossene Berufsausbildungen sind aufgrund von Berufsbildungsabkommen gleichgehalten. Auf Ersuchen stellt das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend eine Information darüber aus.