Berufsausbildung

Berufsname:
Augenoptik 

Lehrzeit in Jahren:
3 1/2 

Ausbildungsvorschriften:

Prüfungsordnung:

Berufsprofil:

  1. Technische Unterlagen lesen und anwenden,
  2. Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen,
  3. Erforderliche Materialien fachgerecht auswählen, beschaffen und überprüfen,
  4. Arbeitsrichtlinien der Augenoptik unter Berücksichtigung des Gesundheitsrechtes sowie der sonstigen Rechte, Pflichten und gesetzlichen Vorschriften anwenden,
  5. Sehhilfen auswählen, anfertigen und anpassen, sowie die Kunden
    unter Anwendung dieser Gesichtspunkte im Gebrauch und der Pflege von Sehhilfen unterweisen,
  6. Sehschärfe prüfen und die dafür relevanten biometrischen Daten erheben, sowie Kostenvoranschläge entsprechend den ärztlichen Verordnungen erstellen,
  7. Optische und meteorologische Instrumente handhaben und warten,
  8. Wirtschaftliche Zusammenhänge eines Augenoptikerbetriebes erfassen (Dokumentation von Aufträgen, Preisauszeichnung und Kalkulation,
    Kundenberatung),
  9. Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheitsstandards und Umweltstandards ausführen.

Kontakt

lehrlingsservice@bmwa.gv.at: lehrlingsservice@bmwa.gv.at

Letzte Änderung am: 29.11.2009 20:21