Berufsausbildung

Berufsname:
Maschinenbautechnik 

Lehrzeit in Jahren:
3 1/2 

Ausbildungsvorschriften:

Prüfungsordnung:

Berufsprofil:

  1. Technische Unterlagen lesen und anwenden,
  2. Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen,
  3. Arbeitsabläufe planen und steuern, Arbeitsergebnisse beurteilen, Qualitätsmanagementsysteme anwenden,
  4. Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen und der einschlägigen Umweltstandards ausführen,
  5. Erforderliche Materialien auswählen, beschaffen und überprüfen,
  6. Mechanische Teile bearbeiten, mechanische Baugruppen und Komponenten zusammenbauen,
  7. Fertigungsprogramme für rechnergestützte (CNC-) Maschinen und Anlagen erstellen und ändern,
  8. Maschinen und Anlagen zusammenbauen, montieren, prüfen und inbetriebnehmen,
  9. Ersatzteile und Maschinenbauelemente herstellen und einbauen,
  10. Maschinenteile und Anlagenteile instandhalten und instandsetzen,
  11. Steuerungen pneumatischer und hydraulischer Art herstellen, aufbauen und prüfen,
  12. Maschinenbautechnische Größen messen und prüfen,
  13. Fehler, Mängel und Störungen an Anlagen und Maschinen aufsuchen, eingrenzen und beseitigen,
  14. Technische Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse erfassen und dokumentieren.

Kontakt

lehrlingsservice@bmwa.gv.at: lehrlingsservice@bmwa.gv.at

Letzte Änderung am: 29.11.2009 20:22