Berufsausbildung

Berufsname:
Textiltechnik - Maschentechnik 

Lehrzeit in Jahren:
3 1/2 

Ausbildungsvorschriften:

Prüfungsordnung:

Berufsprofil:

  1. Arbeitsplatz einrichten,
  2. Technische Unterlagen lesen und anwenden,
  3. Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen,
  4. Erforderliche Materialien fachgerecht auswählen, beschaffen und überprüfen,
  5. Materialien für den Einsatz an Strickmaschinen und Wirkmaschinen beurteilen,
  6. Musterdatenträger herstellen und Designvorlage in die Praxis umsetzen,
  7. Maschinen nach Vorgabe einstellen und inbetriebnehmen; Fertigungsfreigabe durchführen,
  8. Maschinen, Anlagen und Prozesse optimieren,
  9. Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen, Sicherheits- und Umweltstandards ausführen,
  10. Technische Daten über den Arbeitsablauf und Arbeitsergebnisse erfassen.

Kontakt

Lehrlingsausbildung/Berufsausbildung: post@i4.bmwfj.gv.at

Letzte Änderung am: 05.09.2011 13:34