Berufsausbildung

Berufsname:
Zerspanungstechnik 

Lehrzeit in Jahren:
3 1/2 

Ausbildungsvorschriften:

Prüfungsordnung:

Berufsprofil:

  1. Technische Unterlagen lesen und anwenden,
  2. Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen,
  3. Arbeitsabläufe planen und steuern, Arbeitsergebnisse beurteilen, Qualitätsmanagementsysteme anwenden,
  4. Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen und der einschlägigen Umweltstandards ausführen,
  5. Erforderliche Materialien, Werkzeuge, Normteile und Zukaufteile auswählen, beschaffen und überprüfen,
  6. Einfache und komplexe Bauteile auf konventionellen und rechnergestützten (CNC-) Werkzeugmaschinen herstellen und bearbeiten,
  7. Fertigungsprogramme für rechnergestützte (CNC-) Werkzeugmaschinen und Fertigungsanlagen nach einschlägigen Normen (CEN- und
    SO-Normen) erstellen, programmieren und ändern,
  8. Rechnergestützte (CAD-) Konstruktionen in Fertigungsprogramme übernehmen und anpassen,
  9. Werkzeugmaschinen und Fertigungsanlagen zur spanenden Bearbeitung von Werkstoffen rüsten, in Betrieb nehmen, warten und instandhalten,
  10. Kooperationen und Rückmeldungen für die Optimierung von Konstruktion, Fertigungsvorbereitung und Arbeitsvorbereitung durchführen,
  11. Einschlägige maschinenbautechnische und elektrische Größen messen und prüfen,
  12. Fehler, Mängel und Störungen an Werkzeugmaschinen und Fertigungsanlagen aufsuchen, eingrenzen und beseitigen,
  13. Technische Daten über die Fertigung und den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse erfassen und dokumentieren,
  14. Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Personenschäden und Sachschäden einrichten, prüfen und dokumentieren.

Kontakt

lehrlingsservice@bmwa.gv.at: lehrlingsservice@bmwa.gv.at

Letzte Änderung am: 29.11.2009 20:23