Berufsausbildung

Berufsname:
Maschinenmechanik 

Lehrzeit in Jahren:
4  

Ausbildungsvorschriften:

Prüfungsordnung:

Berufsprofil:

  1. Technische Unterlagen lesen und anwenden,
  2. Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen,
  3. Arbeitsabläufe planen, Arbeitsergebnisse beurteilen, Projekt- und Qualitätsmanagementsysteme anwenden,
  4. Fachgerechte Anwendung von einschlägigen Werkzeugen, Messgeräten, Fertigungs- und Arbeitsbehelfen,
  5. Erforderliche Materialien auswählen, beschaffen und überprüfen,
  6. Herstellen von Bauteilen auf konventionellen und rechnergestützten CNC-Werkzeugmaschinen inklusive Erstellen und Optimieren der Fertigungsprogramme,
  7. Bauteile der elektropneumatischen, elektrohydraulischen Steuerungstechnik einbauen, justieren und parametrieren,
  8. Maschinen, Anlagen und Baugruppen zusammenbauen, einstellen, inbetriebnehmen, prüfen und betreuen während des Probelaufes bis zur Freigabe,
  9. Maschinen, Anlagen und Baugruppen optimieren, warten und instandsetzen,
  10. Zusammenarbeiten mit der Konstruktion, Fertigungs- und Arbeitsvorbereitung,
  11. Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards,
  12. Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Personenschäden und Sachschäden einrichten, prüfen und dokumentieren,
  13. Technische Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse erfassen und dokumentieren,
  14. Kunden über Einsatz, Anwendung und Wartung der Maschinen, Anlagen und Baugruppen beraten,
  15. Anwendung von innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Kommunikationssystemen, zB Produktionsplanungssystemen und Internet.

Kontakt

lehrlingsservice@bmwa.gv.at: lehrlingsservice@bmwa.gv.at

Letzte Änderung am: 29.11.2009 20:20