Ausbilder/innen
Ausbilder/innen sind pädagogisch und rechtlich qualifizierte Mitarbeiter/innen eines Unternehmens. Diese Qualifikationen werden im Rahmen der Ausbilderprüfung nachgewiesen oder des Ausbilderkurses erworben.
Lehrberechtigte können die Funktion des Ausbilders/der Ausbilderin entweder selbst wahrnehmen oder eine andere Person damit betrauen. Ausbilder müssen in der Lage sein, die persönliche Aufsicht über die Ausbildung wahrzunehmen.
Verhältniszahlen
Um eine qualitativ hochwertige Ausbildung sicher zu stellen, ist folgendes Verhältnis von Ausbilder/innen und Lehrlingen einzuhalten:
- max. fünf Lehrlinge pro Ausbilder/in, der/die nicht ausschließlich mit Ausbildungsaufgaben betraut ist, oder
- max. 15 Lehrlinge
Gleichhaltung von Qualifikationen mit der Ausbilderprüfung
Auf Grund der Ausbilderprüfungsersatzverordnung sind zahlreiche Prüfungen der Ausbilderprüfung gleichgehalten. Weitere einschlägige Ausbildungen und Prüfungen können vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend auf Antrag gem. § 29h BAG nach Durchführung eines Gleichhaltungsverfahrens mit Bescheid gleichgehalten werden.
Die Weiterbildung von Ausbilder/innen wird vom Bund gefördert. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.lehre-foerdern.at.