Berufsausbildung

BAG-Novelle 2011 

Auf Grundlage der Novelle 2011 zum Berufsausbildungsgesetz (BAG) kann der Wirtschafts- und Jugendminister im Einvernehmen mit dem Arbeits- und Sozialminister Richtlinien für neue Förderungen gem. § 19c BAG erlassen.

Zu den geplanten neuen Förderungen zählen schwerpunktmäßig Rechts- und Förderberatung, aber auch Mediation und Krisenintervention. Zusätzlich werden für zehn Zukunftsberufe (wie zum Beispiel Metalltechnik, Elektrotechnik, Chemielabortechnik, bautechnischer Zeichner) neue Leitlinien erstellt, die insbesondere erstmals in die Lehre einsteigende Betriebe bei der Ausbildungsplanung unterstützen sollen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Unterstützung von Lehrlingen mit Migrationshintergrund und ihren Ausbildnern sowie auf von Migranten geführten Betrieben. Stärker unterstützt werden sollen auch Ausbildungsunternehmen, die Auslandspraktika von Lehrlingen forcieren. Ein weiteres Ziel ist die Qualitätssicherung bei den Lehrabschlussprüfungen.

Auch die Anrechnungs- und Anerkennungsmöglichkeiten bei Lehrabschlussprüfungen werden im Zuge dieser Novelle verbessert.

Die BAG-Novelle tritt am 1. Jänner 2012 in Kraft.

Letzte Änderung am: 02.01.2012 11:25