Berufsausbildung

Bericht zur Jugendbeschäftigung und Lehrlingsausbildung 

Mit dem Jugendbeschäftigungspaket 2008 wurden die Lehrlingsförderung NEU für ausbildende Unternehmen und die Ausbildungsgarantie für Jugendliche, die keine Lehrstelle in einem Betrieb bekommen, eingeführt.

Gleichzeitig wurde im § 15 BAG festgelegt, dass der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend dem Nationalrat alle zwei Jahre, beginnend mit 2010, bis zum 30. Juni einen Bericht über die bis dahin ergriffenen Maßnahmen für die Lehrlingsausbildung und ihre Auswirkungen auf Jugendbeschäftigung und -ausbildung vorzulegen hat.

Der Bericht zum 30. Juni 2010 liegt nun vor und kann hier herunter geladen werden.

 

Letzte Änderung am: 01.07.2010 20:07