Berufsausbildung

Integrative Berufsausbildung (IBA) 

Die im Jahr 2003 eingeführte Integrative Berufsausbildung ermöglicht eine maßgeschneiderte Berufsausbildung für benachteiligte Jugendliche.

Folgende Personen können im Rahmen der Integrativen Berufsausbildung ausgebildet werden:

  • Behinderte gemäß dem Behinderteneinstellungsgesetz,
  • Personen mit sonderpädagogischem Förderbedarf am Ende der Pflichtschule,
  • Personen ohne oder mit negativem Hauptschulabschluss,
  • Personen mit Vermittlungshindernissen.

Die IBA erfolgt entweder

  • als vollständige Lehrausbildung in verlängerter Lehrzeit (Verlängerung um max. 1 Jahr bzw. in Ausnahmefällen um 2 Jahre)
  • oder durch Vermittlung von arbeitsmarktrelevanten Teilqualifikationen in der Dauer von 1 bis 3 Jahren.

Die Berufsausbildungsassistent/innen begleiten und unterstützen die Jugendlichen und die Ausbildungsbetriebe in sozialpädagogischen und psychologischen Fragen, um den Ausbildungserfolg zu gewährleisten.

Unternehmen, die Jugendliche in Integrativer Berufsausbildung ausbilden, können eine Förderung des AMS in Anspruch nehmen.

 

 

Kontakt

Berufsausbildung/Lehrlingsausbildung: post@i4.bmwfj.gv.at

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung am: 15.01.2010 15:10