Seit 2008 gibt es neue betriebliche Förderungen für die Lehrlingsausbildung. Diese sind in den Richtlinien des Förderausschusses des Bundes-Berufsausbildungsbeirates festgelegt und können bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern beantragt werden.
Basisförderung
Jedes Unternehmen kann für jeden Lehrling eine Basisförderung in Anspruch nehmen. Sie beträgt drei Lehrlingsentschädigungen im ersten Lehrjahr, zwei Lehrlingsentschädigungen im zweiten Lehrjahr sowie eine Lehrlingsentschädigung im dritten und vierten Lehrjahr (entsprechend dem kollektivvertraglichen Satz bzw. einem Referenzwert).
Qualitätsbezogene Förderung
Zusätzlich gibt es neue qualitätsbezogene Beihilfen für:
- Weiterbildung für Lehrlinge und Teilnahme an Ausbildungsverbünden,
- Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung,
- Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung,
- Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten,
- Weiterbildung von Ausbilder/innen,
- ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen,
- Maßnahmen zur Förderung von jungen Frauen in nicht traditionellen Mädchenberufen.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.lehre-foerdern.at.
Begabtenförderung
Lehrlinge und Lehrabsolvent/innen mit besonderer Begabung (z.B. ausgezeichneter Erfolg bei der Lehrabschussprüfung und beim Abschluss der Berufsschule) können im Rahmen der Begabtenförderung gefördert werden. Förderbar ist die Teilnahme an Kursen zur Höherqualifizierung (z.B. Meisterkurs) und zur Vorbereitung auf die selbständige Berufsausübung (z.B. Unternehmerprüfung).
Nähere Informationen finden sie unter http://www.ifa.or.at.