Berufsausbildung

Auszeichnungen für Lehrbetriebe 

Staatliche Auszeichnung gem. § 30a BAG

Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend kann Unternehmen, die sich durch außergewöhnliche Leistungen in der Ausbildung von Lehrlingen und im Lehrlingswesen Verdienste um die österreichische Wirtschaft erworben haben, die Auszeichnung "Staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb" verleihen.

Im Rahmen einer Festveranstaltung am Tag der Lehre 2012 zeichneter der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend elf Ausbildungsbetriebe für ihre hervorragende Leistung in der Lehrlingsausbidung aus.

Diese Auszeichnung berechtigt das Unternehmen, im geschäftlichen Verkehr das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) mit dem Hinweis "Staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb" als Kopfdruck auf Geschäftspapieren, auf Druckschriften und Verlautbarungen sowie in der äußeren Geschäftsbezeichnung und in sonstigen Ankündigungen zu führen.

Bundeswappen mit Zusatz "Staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb"

Die Verleihung erfolgt nach einstimmigem Beschluss des Landes-Berufsausbildungsbeirates und kann bei der Lehrlingsstelle des jeweiligen Bundeslandes angereget werden.

 

Kontakt

Berufsausbildung/Lehrlingsausbildung: post@i4.bmwfj.gv.at

Letzte Änderung am: 18.10.2012 10:51