Der Richtlinie 2006/32/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen kommt in diesem Zusammenhang entscheidende Bedeutung.
Diese Richtlinie hat die Erhöhung der Effizienz der Endenergienutzung zum Ziel, das mit einer Reihe operationeller Maßnahmen verfolgt werden soll. Zweck der Richtlinie ist es, die Kostenwirksamkeit und Effizienz der Endenergienutzung in den Mitgliedstaaten zu steigern. Dies soll durch die Bereitstellung der nötigen Zielvorgaben, Mechanismen und Anreize sowie des institutionellen, finanziellen und rechtlichen Rahmens zur Beseitigung vorhandener Markthindernisse und Marktunvollkommenheiten, die der effizienten Endenergienutzung entgegenstehen sowie durch die Entwicklung eines Markts für Energiedienstleistungen und für die Bereitstellung von Energieeffizienzprogrammen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen für Endverbraucher erfolgen.
Das in dieser Richtlinie festgelegte Ziel, in den nächsten neun Jahren in jedem EU-Mitgliedsstaat neun Prozent des in der Periode 2000 bis 2005 durchschnittlichen jährlichen Endenergieverbrauchs einzusparen bedeutet für Österreich eine Einsparung von 80,4 PJ (als Zwischenziel wurde für das Jahr 2010 der Einsparungswert mit 17,9 PJ festgelegt).
Neben der Festlegung dieses Einsparziels sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, der Europäischen Kommission nationale Energieeffizienz-Aktionspläne zu übermitteln.
Der erste, gemäß dieser Richtlinie erstellte, Energieeffizienz-Aktionsplan wurde bereits von Österreich an die Europäische Kommission übermittelt und sieht für Österreich eine Einsparung von 80,4 PJ vor.
Innerstaatlich wird diese Endenergieeffizienz-Richtlinie durch eine Art. 15 a B-VG Vereinbarung zwischen Bund und Ländern sowie freiwilligen Vereinbarungen mit österrreichischen Fachverbänden umgesetzt.
Der zweite Energieeffizienz-Aktionsplan wurde im Sommer 2011 an die Europäische Kommission übermittelt.