Energie & Bergbau

Gebäude 

Ungefähr ein Drittel des Energieeinsatzes fließt in den Gebäudebereich: in die Raumwärme bzw. Raumkühlung, in die Warmwasserbereitung und in die Beleuchtung in Gebäuden.

In Österreich sind in den vergangenen Jahrzehnten bereits viele Anstrengungen unternommen worden, den Energieeinsatz in Gebäuden zu reduzieren. Zuständig für die Bauordnungen und eine Reihe damit zusammenhängender Regelungen sind die Bundesländer. Beim Bund liegt insbesondere die Zuständigkeit für das Zivilrechtswesen. Um akkordiert vorzugehen, haben Bund und Bundesländer, bzw. in bestimmten Fällen letztere untereinander, Vereinbarungen nach dem Artikel 15a des Bundesverfassungsgesetzes (B-VG) geschlossen:

Die Erfolge der Maßnahmen von Bund und Ländern waren vorhanden, obwohl ihr Ertrag durch wesentlich verbesserte Wohnqualität (mehr Wohnraum je Bewohner, mehr beheizte bzw. gekühlte Räume) teils wieder kompensiert wurde.

Auf europäischer Ebene hat die Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden bereits Maßnahmen zur Effizienzsteigerung beinhaltet. Ihre Umsetzung in Österreich erfolgte durch Gesetze und Verordnungen des Bundes und der Länder.

Im Juni 2010 wurde die neue Gebäude - Richtlinie 2010/31/EU (samt einer Berichtigung in Amtsblatt L 155/61) veröffentlicht.

Sie bringt insbesondere folgende neuen Aspekte:

  • Festlegung einer Berechnungsmethode
  • Mindestanforderungen für neue und bestehende Gebäude und gebäudetechnische Systeme
  • Festlegung, dass ab 2020 nur mehr Niedrigstenergiegebäude errichtet werden dürfen
  • Vorbildfunktion der öffentlichen Stellen
  • Qualifikation der Institutionen, die Ausweise ausstellen und Überprüfungen vornehmen, Einführung eines unabhängigen Kontrollsystems
  • Anpassung an den technischen Fortschritt, Sanktionen.

 Bund und Bundesländer haben bereits mit der Umsetzung begonnen.

 

Kontakt

Abteilung Energie/Technik und Sicherheit: post@IV3.bmwfj.gv.at

Letzte Änderung am: 15.09.2010 10:16