Energie & Bergbau

Elektrizität 

Die österreichische Stromerzeugung ist stark von der heimischen Wasserkraft dominiert, die einen wertvollen Beitrag zur Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit der österreichischen Energieversorgung leistet. Der Kraftwerksbau trägt als Konjunkturmaßnahme zur Förderung der österreichischen Wirtschaft und damit zur Schaffung von dauerhaften Arbeitsplätzen bei.

Erzeugung

Die Nutzung der Wasserkraft als erneuerbare Energie hat für Österreichs Stromproduktion eine hohe Bedeutung: So stammten rund 59 Prozent der inländischen Gesamtstromerzeugung von 71 TWh im Jahr 2010 aus Wasserkraftwerken. Die Produktion aus sonstigen erneuerbaren Energieträgern erreichte im Jahr 2010 rund 9 Prozent an der Gesamtstromerzeugung. Der Anteil der fossilen Wärmekraftwerke liegt bei rund 32 Prozent. Das Wasserkraftpotential ist heute zu rund 70 Prozent ausgebaut.

Der Anteil der Wärmekraftwerke konzentriert sich auf die großen Anlagen im Wiener Raum und in den Landeshauptstädten Linz, Graz und Salzburg. Rund 81 Prozent der Stromerzeugung aus Wärmekraftwerken stammen aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Unter KWK versteht man eine technische Maßnahme zur Erreichung eines hohen Nutzungsgrades bei der Umwandlung eines Brennstoffs in Wärme und elektrische Energie. 

Ökostrom

Windenergiepark

Der Bereich Ökostrom hat mit Inkrafttreten des Ökostromgesetzes per 1.1.2003 und seiner Novellen einen nachhaltigen Aufschwung erfahren. Mit dem neuen Ökostromgesetz 2012, das mit 1. Juli 2012 in Kraft tritt, wird diese Entwicklung fortgesetzt und noch dazu verstärkt, da die jährliche Förderzuwachssumme künftig von 21 auf 50 Millionen Euro erhöht wird.

Die größten Anteile bei bescheidmäßig anerkannten Anlagen erreichten Ende 2011 Anlagen auf Basis von Windenergie (2.033 MW), gefolgt von Anlagen, die auf Basis fester Biomasse betrieben werden (436 MW), und Photovoltaikanlagen (327 MW).

Gemäß Ökostromgesetz hat die E-Control dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend und dem Energiebeirat jährlich einen Bericht vorzulegen, in dem analysiert wird, inwieweit die Ziele des Ökostromgesetzes erreicht wurden. Die Ökostromberichte der E-Control sind auf ihrer Homepage veröffentlicht.

 Rechtliche Grundlagen

Nach Genehmigung des neuen Ökostromgesetzes 2012 von der EU-Kommission am 8.2.2012 werden die gesetzlichen Bestimmungen, betreffend etwa die deutliche Aufstockung der jährlichen Fördersumme für neue Anlagen, am 1.7.2012 in Kraft treten. Die in das Netz eingespeisten Energiemengen der geförderten Ökostromanlagen werden von der Ökostromabwicklungsstelle OeMAG mit Einspeisetarifen gemäß der Ökostromverordnung vergütet. Für Wasserkraftanlagen bis 20 MW und für Anlagen auf Basis von Ablauge sind im Ökostromgesetz Investitionszuschüsse vorgesehen.

  • Ökostrom-Fördersystem

Die Fördermittel setzen sich aus einer von den Endverbrauchern eingehobenen Ökostrompauschale und einem Ökostromförderbeitrag sowie aus dem von den Stromhändlern bezahlten Marktpreis für Ökostrom und dem Preis für dazugehörende Herkunftsnachweise zusammen. Die den Stromhändlern zugewiesenen Strommengen sind mit day-ahead Spotmarktpreisen zu verrechnen. Der Ökostromförderbeitrag wird als einheitlicher Prozentsatz auf die Netznutzungsentgelte und Netzverlustentgelte eingehoben.

  • Ökostromabwicklungsstelle

Die mit 1.10.2006 eingerichteten Ökostromabwicklungsstelle prüft die Gesetzeskonformität der Anträge für neue Ökostromanlagen und die Frage, ob für den neuen Antrag noch ausreichend Förderungsbudget verfügbar ist. Sie schließt gegebenenfalls Abnahmeverträge mit den Ökostromanlagenbetreibern ab. Sie zahlt außerdem die Vergütungen (Einspeisetarife oder Investitionszuschüsse) aus.

 Verteilung

Der Transport und die Verteilung von elektrischer Energie erfolgt mit Leitungs- und Schaltanlagen, die hierarchisch nach Spannungsebenen strukturiert sind.

Höchstspannungsnetze (380 kV und 220 kV) und Hochspannungsnetze (zwischen mehr als 36 kV und 220 kV) dienen der Übertragung großer Mengen elektrischer Energie über längere Distanzen sowie dem internationalen Austausch. Die Weiterverteilung bis hin zum Endverbraucher erfolgt über Mittelspannungs- (mehr als 1 kV bis 36 kV) und Niederspannungsnetze (1 kV und darunter).

Mit einer Gesamttrassenlänge von rund 235.000 km ist in Österreich eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Stromversorgung gewährleistet.

Verbrauch

Der energetische Endverbrauch von elektrischer Energie lag im Kalenderjahr 2010 bei rund 63 TWh.

Der Endverbrauch von elektrischer Energie nach den Wirtschaftssektoren Industrie, Gewerbe, Haushalte und Landwirtschaft zeigt als Mittelwert zwischen 2006 bis 2010 folgendes Bild: Der Anteil der Industrie beträgt 56 %, der Haushalte 24 %, des Gewerbes 17 % und der Landwirtschaft 3 % am gesamten Endverbrauch dieser Abnehmergruppen.

Regulierungsbehörde

Durch die Richtlinien 2009/72/EG und 2009/73/EG werden hinsichtlich der Unabhängigkeit und der Aufgaben der Regulierungsbehörde erhöhte Anforderungen gestellt. Durch das Energie-Control-Gesetz wurde eine Regulierungsbehörde geschaffen, die in Organisation, Aufgaben und Entscheidungsabläufen den EU-rechtlichen Vorgaben entspricht.

Die Energie-Control Austria - die gemäß den §§ 2 und 43 Energie-Control Gesetz per 3.3.2011 in eine Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt wurde - hat die Aufgabe, die Umsetzung der Liberalisierung des österreichischen Strom- und Gasmarktes zu überwachen, zu begleiten und gegebenenfalls regulierend einzugreifen.

Der Vorstand der E-Control besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend für eine Funktionsperiode von fünf Jahren bestellt werden. Die Regulierungskommission der E-Control besteht aus fünf von der Bundesregierung ernannten Mitgliedern. Dabei ist für das richterliche Mitglied auf einen Dreiervorschlag des Präsidenten des Obersten Gerichtshofes Bedacht zu nehmen. Die Bestellung der andern Mitglieder erfolgt auf Vorschlag des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend. Der Aufsichtsrat der E-Control besteht aus dem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und zwei weiteren Mitgliedern. Die Bundesregierung hat die Mitglieder des Aufsichtsrates auf Vorschlag des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend zu bestellen. Zur Beratung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend und der E-Control in allgemeinen und grundsätzlichen Angelegenheiten der Energiepolitik sowie in Angelegenheiten der Förderpolitik und des Ökostroms ist ein Energiebeirat eingerichtet. Zur Beratung in Angelegenheiten, die von der Regulierungsbehörde zu vollziehen sind, ist bei dieser der Regulierungsbeirat eingerichtet.

In dem von der E-Control jährlich zu erstellenden und auf ihrer Homepage veröffentlichten Tätigkeitsbericht sind insbesondere die angefallenen und erledigten Geschäftsfälle, die Personalentwicklung und die aufgewendeten Finanzmittel ersichtlich.