Die österreichische Energiepolitik ist am Grundsatz der Nachhaltigkeit ausgerichtet. Neben der Erhöhung der Energieeffizienz gehört der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien zu den beiden wichtigsten Strategien, um diesem Grundsatz bestmöglich zu entsprechen. Generell gelten erneuerbare Energiequellen als besonders umweltfreundlich.
Nur wenige Industriestaaten nutzen in einem ähnlich hohen Ausmaß erneuerbare Energieträger, wie es Österreich bereits seit Jahrzehnten praktiziert. Österreich ist unter den führenden EU-Staaten bei der Nutzung erneuerbarer Energien (mit etwa 31 Prozent des Bruttoinlandsverbrauches) und ist das führende Land bei Betrachtung sämtlicher genutzter Formen der erneuerbaren Energien pro Flächeneinheit.
Diese hervorzuhebende Bedeutung der erneuerbaren Energien ist vor allem der heimischen Wasserkraft, sowie der weiterhin zunehmenden Nutzung der sonstigen erneuerbaren Energieträger und Energietechnologien - vornehmlich Biomasse - zuzuschreiben. Die traditionelle Nutzung dieser Energieträger - vor allem Brennholz für Heizzwecke - wird zunehmend ergänzt durch neue Technologien zur Stromerzeugung, aber auch im Wärme- und Treibstoffbereich.
Die forcierte weitere Verwendung erneuerbarer Energien ist auch eine tragende Säule der Energiestrategie Österreich, die den energie- und umweltpolitischen nationalen Rahmen für den Zeitraum bis 2020 bilden soll.
EU-Kontext:
Auch auf europäischer Ebene sind wichtige Schritte zur Entwicklung von Technologien auf dem Gebiet erneuerbarer Energien im Gange. Damit soll die weitere Marktdurchdringung mit diesen umweltfreundlichen Energieträgern erleichtert werden. In diesem Zusammenhang wurde die "Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen" (2009/28/EG) von den Mitgliedstaaten einstimmig verabschiedet und im EU-Amtsblatt vom 5. Juni 2009 veröffentlicht. Bemerkenswert ist bei dieser Richtlinie, dass erstmalig verbindliche Ziele für die Mitgliedstaaten festgelegt wurden. Für Österreich wurde als Zielwert für das Jahr 2020 ein Anteil erneuerbarer Energie von 34 Prozent am Bruttoendenergieverbrauch festgeschrieben (2009 konnte ein Wert von bereits knapp über 30 Prozent erreicht werden). Die Mitgliedstaaten werden durch die Richtlinie auch verpflichtet nationale Aktionspläne vorzulegen, in denen sie die Maßnahmen und Programme zur Umsetzung des vorgegebenen Zieles darstellen. Österreich ist dieser Verpflichtung durch Vorlage des 1. Nationalen Aktionsplanes per Ende Juni 2010 termingerecht nachgekommen.
Weitere Informationen, insbesondere in Form eines EU-Vergleiches, siehe auch www.eurobserv-er.org.