Energie & Bergbau

Neuer Boom bei Ökostrom 

Ökostrom-Novelle macht Österreich unabhängig von Atomstrom und löst milliardenschwere Investitionen in Erneuerbare Energien aus.

BM Mitterlehner

Das neue Ökostrom-Gesetz wurde am 8. Februar 2012 von der EU-Kommission genehmigt und ist ein wichtiger Meilenstein für die nachhaltige Energiezukunft Österreichs: "Durch die Novelle soll Österreich 2014 bilanziell unabhängig von Atomstrom-Importen sein und sich wieder zum Strom-Exporteur entwickeln", betont Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner. "Gleichzeitig erhöhen wir durch eine massive Anschubfinanzierung die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Ökostrom-Branche. Bis 2020 lösen wir rund zwölf Milliarden Euro an Investitionen in grüne Technologien aus und schaffen tausende Green Jobs", so Mitterlehner. "Durch unsere Offensive erhöht sich der Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch von jetzt 68 Prozent auf rund 85 Prozent im Jahr 2020. Damit sind wir europaweit Spitzenreiter", so Mitterlehner weiter. "Gleichzeitig übertreffen wir damit auch die Ziele der Energiestrategie Österreich und des Nationalen Aktionsplans für Erneuerbare Energien, deren Anteil am Bruttoendenergieverbrauch auf über 35 Prozent steigen wird."

Jährliche Förderungen steigen auf 50 Millionen Euro

Die jährliche Förderzuwachssumme wird von 21 auf 50 Millionen Euro erhöht. Um der technologischen Entwicklung Rechnung zu tragen und eine Überförderung zu vermeiden, sinkt diese Summe jährlich um eine Million Euro bis auf 40 Millionen Euro. "Wir stocken vor allem die Mittel für die Zukunftstechnologie Photovoltaik auf, wobei wir durch die Degression dafür sorgen, dass auch Technologiesprüngen Rechnung getragen wird. Unser Ziel ist, dass sich die Fördertarife schrittweise dem Niveau des Marktes annähern und 2015 die Netzparität erreichen", erläutert Mitterlehner.

Die jährlich neu abrufbaren 50 Millionen Euro werden auf Basis einer Potenzialanalyse unter den diversen Technologien aufgeteilt. "Damit erreichen wir einen optimalen Energiemix und erhöhen die Versorgungssicherheit zu überschaubaren Kosten. Dieser Weg ist auch sinnvoller als das Risiko einer unlimitierten Förderung einzugehen", so Mitterlehner. Für Wind stehen 11,5 Millionen Euro zur Verfügung, für Biomasse- und Biogas zehn Millionen Euro, für Photovoltaik acht Millionen Euro sowie für Kleinwasserkraft 1,5 Millionen Euro (unabhängig von diesem Topf gibt es für Kleinwasserkraft jährliche Investitionszuschüsse von 16 Millionen Euro). Weitere 19 Millionen Euro gehen in einen "Resttopf", der flexibel unter Wind und Kleinwasserkraft sowie unter kosteneffizienten Photovoltaik-Anlagen, die den erzeugten Strom in erster Linie selbst verbrauchen, aufgeteilt wird.

  • Anträge auf Förderungen kann man bei der OeMag, der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG stellen. Informieren Sie sich unter der Hotline 05 787 66 10 

Mit diesen Fördermitteln werden die Errichter und Betreiber von Ökostromanlagen über 13 Jahre (bei rohstoffabhängigen Anlagen bis 15 Jahre) mit garantierten Einspeisetarifen von den Stromkonsumenten unterstützt. Das System funktioniert so, dass den Anlagenbetreibern ihre Investitions- und Finanzierungskosten ersetzt werden und sie zusätzlich einen Gewinn von mindestens sechs Prozent erhalten.

Anlagen-Warteliste erfolgreich abgebaut

Zusätzlich werden insgesamt rund 128 Millionen Euro für den Abbau der Anlagen-Warteliste aufgewendet. Einerseits wird damit die Warteliste bei Kleinwasserkraft über Investitionszuschüsse von rund 20 Millionen Euro aufgelöst. Andererseits gibt es für jene Wind- und Photovoltaik-Anlagen geförderte Einspeisetarife, die ohne Novelle bis zu den Jahren 2015 bzw. 2026 auf der Warteliste gereiht gewesen wären. Für den Windkraft-Ausbau stehen hier 80 Millionen Euro zur Verfügung, für Photovoltaik 28 Millionen Euro. Die dafür vorgesehenen Einspeisetarife unterliegen einem degressiven System, um die Kosteneffizienz zu verbessern. "Das neue Ökostromgesetz gibt die richtigen Rahmenbedingungen vor und beschleunigt den Weg zur technologischen Marktreife", zieht Mitterlehner eine positive Zwischenbilanz. Bisher haben mehr als 78 Prozent der Förderwerber für Photovoltaik-Anlagen das Angebot, zu reduzierten Tarifen gleich bauen zu können, akzeptiert. Bei der Windkraft waren es sogar 97 Prozent. Durch die Zusage von jährlich 108 Millionen Euro an zusätzlicher Förderung für Wind und Photovoltaik und die seit dem Inkrafttreten der Novelle gestellten Neuanträge können rund 1,3 Terawattstunden (TWh) Ökostrom neu installiert werden. Das entspricht über einem Fünftel der erzeugten Ökostrommengen aus dem Jahr 2010. "Über 370.000 Haushalte können so zusätzlich mit grünem Strom versorgt werden", sagt Mitterlehner.

Presseaussendung: Mitterlehner: Erfreuliche und dynamische Entwicklung bei Ökostrom

Grafik Erneuerbare Energien in Österreich: Erneuerbare Energien 67,3 % (Wasserkraft 56,7%, Biomasse/Biogas 3,9%, Wind 3,1%, Fotovoltaik 0,1%, sonstiger Ökostrom 3,5%) Erdgas 21,5%, Steinkohle 7,5%, Andere 3,7%; Europa-Ranking (Anteil der Erneuerbaren Energiequellen am Stromverbrauch:Österreich 67%, Schweden 54%, Finnland 39%, EU-Schnitt 17%, Deutschland 17%, Italien 16%, Slowakei 16%, Niederlande 8%, Ungarn 5%, Tschechien 5%

Die Novelle baut den europäischen Spitzenplatz Österreichs beim Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch weiter aus - konkret auf einen Anteil von zirka 85 Prozent. Bis 2020 liegt das Ausbaupotenzial bei rund elf Terawattstunden (TWh). "Umgerechnet entspricht das dem durchschnittlichen Jahresverbrauch von rund 3,6 Millionen Haushalten", betont Mitterlehner. So verdreifachen sich etwa die Windkraft-Kapazitäten von derzeit 1.000 Megawatt (MW) auf 3.000 MW. Die Photovoltaik-Kapazitäten werden von aktuell 100 MW bis 2020 auf 1.200 MW weit mehr als verzehnfacht. Die Zielerreichung wird alle zwei Jahre von der E-Control bewertet und kann gegebenenfalls mittels einer Revisionsklausel nach oben revidiert werden.

Ebenfalls festgeschrieben ist, dass Österreichs Atomstrom-Importe spätestens 2015 durch Ökostrom bilanziell ausgeglichen werden. Durch die Novelle sowie den Ausbau der Wasserkraft stehen 2015 zusätzliche Kapazitäten von rund fünf TWh zur Verfügung, womit die nach Österreich importierten Atomstrommengen von durchschnittlich 3,3 TWh pro Jahr deutlich übertroffen werden.

Finanzierungsvolumen steigt auf 550 Millionen im Jahr 2015

Durch die höheren Förderungen und den Abbau der Warteliste steigt das jährliche Finanzierungsvolumen von circa 350 Millionen Euro auf insgesamt rund 550 Millionen Euro im Jahr 2015. Ein Haushalt mit durchschnittlichem Stromverbrauch (jährlich 3.500 Kilowattstunden) wird durch die aufgestockten jährlichen Förderungen und den Abbau der Wartelisten im Jahr 2015 rund 18 Euro mehr zahlen - also circa 53 Euro statt jetzt 35 Euro. Allerdings wird diese Summe für rund 300.000 einkommensschwächere Haushalte mit 20 Euro pro Jahr gedeckelt. "Wir haben darauf geachtet, dass es zu einem vernünftigen Interessensausgleich zwischen den Zahlern und Empfängern der Ökostrom-Förderungen kommt. Durch die Beibehaltung des Förderdeckels bleibt das System anders als in Deutschland steuerbar und leistbar", so Mitterlehner. "Gleichzeitig müssen uns die vielen Vorteile des Ökostrom-Ausbaus - wie die Unabhängigkeit von Atomstrom, ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und neue Green Jobs - auch etwas wert sein", bekräftigt Mitterlehner.

Neues Aufbringungsmodell

Der Zahlungsaufbringungsmechanismus wird EU-wettbewerbskonform geändert sowie effizienter und transparenter gestaltet. Die Ökostromentgelte werden künftig an die Netztarife gekoppelt, wodurch in Zukunft eine übersichtliche Darstellung der Förderkosten für Ökostrom auf der Rechnung ermöglicht wird. Durch die neue Art der Aufbringung und die Anknüpfung an die bestehenden, österreichweit gemittelten Netzkosten wird sichergestellt, dass standortbedingte Kostennachteile für Stromkonsumenten künftig vermieden werden.

Neu ist, dass die E-Control dem Wirtschaftsminister sowie dem Nationalrat jährlich einen Bericht vorzulegen hat, in dem analysiert wird, inwieweit die Ziele des Gesetzes erreicht wurden, welche Veränderungen im Vergleich zu den Vorjahren erfolgt sind und welche Auswirkungen das für die Endverbraucher hat.

EU-Kommission hat Ökostrom-Gesetz genehmigt

Die verpflichtende Notifizierung des neuen Ökostromgesetzes bei der EU-Kommission in Brüssel hat das Wirtschafts- und Energieministerium bereits im Juli 2011 offiziell eingeleitet. Am 8. Februar 2012 hat die EU-Kommission das neue Ökostrom-Gesetz genehmigt (siehe Presseaussendung). Dieses Gesetz schafft die Basis für den weiteren massiven Ausbau der Erneuerbaren Energien in Österreich. Damit kann mit 1. Juli der zweite Teil des Ökostrom-Gesetzes mit der Aufstockung der jährlichen Förderung von 21 auf 50 Millionen Euro pro Jahr in Kraft treten.