Leitfaden für gewaltfreie sozial-/pädagogische Einrichtungen
Der Leitfaden für gewaltfreie sozial-/pädagogische Einrichtungen soll zu einem gewaltfreien Lebensraum in allen sozialpädagogischen Einrichtungen wie Kindergärten, Horte, Heime, Internate, außerschulische Bildungsangebote (Musik, Sport, Jugendzentren etc.) beitragen. Der Leitfaden soll das institutionseigene Organisationsleitbild ergänzen und kinderrechtliche Standards stärken.
Werte
Unsere Einrichtung ist den Rechten der Kinder, so wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben und in der österreichischen Bundesverfassung verankert sind, verpflichtet.
Das heißt, dass in unserer Einrichtung der junge Mensch im Mittelpunkt aller Bemühungen steht. Unser Anliegen ist, Kindern und Jugendlichen die volle Entfaltung ihres Potentials in einem unterstützenden, schützenden und fürsorglichen Umfeld zu ermöglichen.
Zentral ist dabei, dass wir die Meinung und Bedürfnisse aller jungen Menschen entsprechend anhören und berücksichtigen und hohe Sensibilität gegenüber jeglicher Form von physischer, psychischer und sexueller Gewalt an Kindern zeigen.
Standards
- Kinderrechte: In unserer Einrichtung werden alle Mitarbeiter/innen sowie Kinder und Jugendliche und deren Angehörigen mit den Rechten der Kinder gemäß UN-Kinderrechtskonvention nachweislich vertraut gemacht.
- Regeln für einen gewaltfreien Umgang: In unserer Einrichtung gelten verbindliche Regeln im Umgang miteinander sowie zu Nähe und Distanz. Diese Regeln werden u.a. mit den Arbeitsverträgen und Dienstanweisungen an die Mitarbeiter/innen verbindlich festgeschrieben.
- Vertrauenspersonen: In unserer Einrichtung werden eine interne Vertrauensperson (Ombudsperson) und eine externe Ansprechstelle (Kinder- und Jugendanwaltschaft des Landes und/oder 147 Rat auf Draht) bekannt gemacht, an die sich alle in Konfliktfällen wenden können.
- Mitbestimmung: Kinder und Jugendliche werden ermutigt, sich in Peer-Groups auszutauschen, um sich gegenseitig zu stärken und sich in die Gestaltung der institutionellen Umwelt einzubringen.
- Transparenz: Unsere Einrichtung legt Wert auf Transparenz und kommuniziert bereits beim Aufnahmegespräch eines Kindes in altersgemäßer Form, was seine Rechte sind und wohin Kinderrechtsverletzungen gemeldet werden können.
- Beschwerdemanagement: Unsere Einrichtung hat klare und deutlich kommunizierte Richtlinien für den Umgang mit Beschwerden für betroffene junge Menschen, deren Bezugspersonen und Mitarbeiter/innen.
- Kooperation: Unsere Einrichtung hat dafür tragfähige Kooperationsstrukturen mit externen Gewaltschutzeinrichtungen aufgebaut.
- Mitarbeiter/innenauswahl: Bei der Aufnahme von Mitarbeiter/innen wird die Haltung zu Gewalt an Kindern thematisiert und sie werden auch in der Freiwilligenarbeit aufgefordert, einen Strafregisterauszug beizubringen.
- Fortbildung: Alle Mitarbeiter/innen haben einen Mindestwissenstand über Gewaltprävention und gewaltfreien Umgang und nehmen regelmäßig Fortbildungen zum Thema Gewaltprävention und Intervention in Anspruch.
- Qualitätsentwicklung: Unsere Einrichtung verpflichtet sich zu einer regelmäßigen partizipativen Evaluation der Umsetzung dieser Leitlinien, wenn möglich auch mit einem kritischen Blick von außen.