Familie

Familienhärteausgleich unterstützt Betroffene von Hochwasser und Unwetter 

Gezielte Unterstützung für Familien - Bis zu 2.000 Euro pro Fall als Ersthilfe im Rahmen der Hochwasser/Unwetter-Hilfe 2012 möglich

Angesichts der vielen Hochwasser und Unwetter im Sommer 2012 unterstützt das Familienministerium unverschuldet in Not geratene Familien auch heuer wieder mit einer Sonderaktion. Über den Familienhärteausgleich stehen jeweils bis zu 2.000 Euro als Ersthilfe zur Verfügung. Damit sollen Familien möglichst rasch und unbürokratisch unterstützt werden, wenn ihre Lebensgrundlage durch das Ereignis zerstört oder schwer beschädigt wurde.

Die Ersthilfe ist eine Sonderaktion im Rahmen des Familienhärteausgleichs, bei der ein verkürztes Prüfverfahren angewendet wird. Die Zuwendungshöhe für Familien, die Familienbeihilfe beziehen und die EU-Staatsbürgerschaft besitzen, kann je nach Situation bis zu 2.000 Euro betragen. Bei großen Schäden sind auch darüber hinaus gehende Unterstützungen möglich, wobei dafür eine vertiefende Prüfung notwendig ist und im Verfahren auch sonstige Hilfeleistungen berücksichtigt werden müssen. Schäden an Ferienhäusern oder Ferienwohnungen können jedoch nicht unterstützt werden.

Um eine möglichst rasche Bearbeitung des Ersthilfe-Ansuchens zu ermöglichen, sind dem Antragsformular unbedingt die offizielle Schadensfeststellung sowie Einkommensbelege für alle Personen im Haushalt (in Kopie) beizulegen.

Nähere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen gibt es beim Familienservice des BMWFJ unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/240 262 sowie via E-Mail unter familienservice@bmwfj.gv.at.

Letzte Änderung am: 08.08.2012 13:22