Familie

Familienhärteausgleich 

Logo FamilienhärteausgleichFinanzielle Überbrückungshilfen

zur Beseitigung oder Milderung einer Notsituation wenn

  • eine unverschuldete finanzielle Notsituation vorliegt, die durch ein besonderes Ereignis (Krankheit, Behinderung, Todesfall...) ausgelöst wurde
  • Familienbeihilfe bezogen wird
  • Österreichische Staatsbürgerschaft gegeben ist (Zuwendungen sind unter bestimmten Voraussetzungen auch an EU-Bürger, Flüchtlinge und Staatenlose möglich)
  • alle anderen Möglichkeiten nicht ausreichen (Unterhaltsanspruch, Sozialhilfe, Wohnbeihilfe,...)

Ein Ansuchen wäre zu stellen an:

Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
Abteilung II/4, Familienhärteausgleich
Franz-Josefs-Kai 51, 1010 Wien
Tel. Auskünfte : (01) 71100
gebührenfrei auch über das Familienservice
(0800 240 262 / Mo-Do 9-15 Uhr) möglich

Für eine möglichst rasche Abwicklung Ihres Ansuchens wird empfohlen, das dafür vorgesehene Antragsformular auszudrucken, auszufüllen, zu unterfertigen und mit den erforderlichen Unterlagen  einzusenden.

Letzte Änderung am: 08.02.2011 08:53