Allgemeines
Finanzielle Unterstützungen (Überbrückungshilfen) zur Beseitigung oder Milderung einer Notsituation können gewährt werden, wenn
- eine unverschuldete finanzielle Notsituation vorliegt, die durch ein besonderes Ereignis (Krankheit, Behinderung, Todesfall...) ausgelöst wurde
- Familienbeihilfe bezogen wird
- Österreichische Staatsbürgerschaft gegeben ist (Zuwendungen sind auch an EU-Bürger, Flüchtlinge und Staatenlose möglich)
- alle anderen Möglichkeiten nicht ausreichen (Unterhaltsanspruch, Sozialhilfe, Wohnbeihilfe,...)
Ein Ansuchen wäre zu stellen an:
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
Abteilung II/4, Familienhärteausgleich
Franz-Josefs-Kai 51, 1010 Wien
Tel. Auskünfte : (01) 71100
gebührenfrei auch über das Familienservice
(0800 240 262 / Mo-Do 9-15 Uhr) möglich
Für eine möglichst rasche Abwicklung Ihres Ansuchens wird empfohlen, das dafür vorgesehene Antragsformular auszudrucken, auszufüllen, zu unterfertigen und mit den erforderlichen Unterlagen einzusenden.
Statistik
Im Jahr 2012 wurden Zuwendungen von insgesamt 495.745,00 € zugesagt. Die durchschnittliche Zuwendungshöhe betrug 2.360,69 €. Die Höhe der Zuwendung hängt im wesentlichen vom Ausmaß des nicht zu bewältigenden finanziellen Problems ab.