Familie

Beispiele für Einkommensobergrenzen 

Familienhospizkarenz-Zuschuss

Die Obergenze für das monatliche Haushalts-Nettoeinkommen beträgt in den nachfolgenden Beispielen für

 

Ehepaar od. Lebensgemeinschaft mit  zwei Kindern
(unter 15 Jahre)

2.100,-- €
Alleinerzieher/in mit einem Kind (unter 10 Jahre)    980,-- €
Zwei erwachsene Personen 1.260,-- €
Alleinstehende Person     700,-- €

 

Zu beachten ist, dass Kinderbetreuungsgeld, Pflegegeld, Familienbeihilfe und Wohnbeihilfe bei der Berechnung nicht zu berücksichtigen sind.

Einzubeziehen sind allerdings Alimentationszahlungen, Pensionsbezüge, Sozialhilfe und ähnliche Transferleistungen.

Die persönliche Einkommensobergrenze für Ihren Haushalt können Sie sich mit dem Familienhospizkarenz-Rechner errechnen lassen.

Orientierungshilfe für die Familienhospizkarenz

Das durch die Familienhospizkarenz weggefallene Einkommen bildet jedenfalls die Obergrenze für eine monatliche Zuschussleistung aus dem Familienhospizkarenz-Härteausgleich.

Letzte Änderung am: 10.06.2010 16:13