Familie

Familienhospizkarenz-Zuschuss 

Allgemeines

Durch diese Begleitmaßnahme zu der im Jahr 2002 eingeführten Familienhospizkarenz wird die Inanspruchnahme dieser Karenzierungsmöglichkeit auch für Familien mit geringerem Einkommen, die einen vollständigen Einkommensausfall nicht verkraften würden, möglich.

Danach kann, wer zum Zwecke der Betreuung und Begleitung sterbender Angehöriger oder schwerst erkrankter Kinder eine vollständige Arbeitsfreistellung mit arbeits- und sozialrechtlicher Absicherung (Familienhospizkarenz) in Anspruch nimmt, bei daraus resultierender finanzieller Notlage einen Zuschuss aus dem Familienhospiz-Härteausgleich erhalten.

Höhe des Zuschusses

Dabei darf  das gewichtete Monatseinkommen des Haushaltes (ausgenommen Familienbeihilfe, Wohnbeihilfe, Pflegegeld und Kinderbetreuungsgeld) den Betrag von  700,--  € nicht überschreiten .  Nähere Informationen dazu finden Sie in der Rubrik Beispiele für Einkommensobergrenzen.

Die monatliche Zuwendung ist mit der Höhe des aufgrund der Familienhospizkarenz weggefallenen Einkommens begrenzt.

Statistik

Im Jahr 2011 wurden aus diesem Titel 436 Zuwendungen von insgesamt   1,353.100,00 € geleistet. Die durchschnittliche monatliche Zuwendungshöhe betrug 805,73 € (in einer Bandbreite von 37,00 € bis 2.967,09 € pro Monat in Abhängigkeit vom jeweiligen Haushaltseinkommen), wobei in 43 Prozent der Fälle aufgrund des niedrigen Familieneinkommens der gesamte Einkommensausfall ersetzt werden konnte.    Die Erledigungsdauer betrug 2011 im Durchschnitt 11,7 Tage, wobei vollständige Ansuchen in deutlich kürzerer Zeit erledigt werden können.

Letzte Änderung am: 14.03.2012 16:05