
Zusätzlich wurde auch eine Härtefallregelung für Alleinerziehende geschaffen, die eine wirkliche Hilfe sein wird. Alleinerziehende und besonders Frauen, die in akut schwierigen Situationen sind, erhalten in bestimmten Fällen in allen Bezugsvarianten zusätzlich zwei Monate länger Kinderbetreuungsgeld.
Bisherige Möglichkeiten zum Bezug des Kinderbetreuungsgeldes.
- 30 + 6 Monate (bei Inanspruchnahme durch beide Partner) zu je 436 Euro
- 20 + 4 Monate (bei Inanspruchnahme durch beide Partner) zu je 624 Euro
- 15 + 3 Monate (bei Inanspruchnahme durch beide Partner) zu je 800 Euro
NEU: Pauschalvariante
- 12 + 2 Monate (bei Inanspruchnahme durch beide Partner) zu je 1.000 Euro
NEU: Einkommensabhängige Variante
- 12 Monate + 2 Monate (bei Inanspruchnahme durch beide Partner)
Bezug von 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens (maximal 2.000,- € pro Monat); Ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze ist möglich.
NEU: Flexibilisierung der Zuverdienstgrenze bei allen Pauschalvarianten
Als Alternative zur bestehenden Zuverdienstgrenze von 16.200,- € pro Jahr ist bei allen Pauschalvarianten (30+6, 20+4, 15+3, 12+2) ab 1. Jänner 2010 auch ein relativer Zuverdienst von 60 Prozent des letzten Einkommens möglich.
Die Vorteile dieses neuen Modells liegen auf der Hand:
- besser verdienende Frauen und Männer haben weniger Verdienstentfall.
- Eltern können rascher wieder ins Berufsleben einsteigen. Wesentlicher Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
- Auch Väter erhalten dadurch einen stärkeren finanziellen Anreiz für eine Karenzzeit.
NEU: 50 Prozent Zuschlag des Grundbetrages bei Mehrlingsgeburten
In jeder Pauschalvariante werden nunmehr 50 Prozent des Grundbetrags pro Mehrling und Monat ausbezahlt (derzeit Fixbetrag von 218,- € in jeder
Variante).
- 30+6 weiterhin 218,- €
- 20+4 --> 312,- €
- 15+3 --> 400,- €
- 12+2 --> 500,- €
NEU: Regelung für Alleinerziehende in Härtefällen
Alleinerziehende und besonders Frauen, die in einer akut schwierigen Situation sind, erhalten in allen Bezugsvarianten zusätzlich zwei Monate länger Kinderbetreuungsgeld. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Partner verstirbt, schwer erkrankt, im Gefängnis ist, aber auch wenn Frauen von Gewalt in der Partnerschaft betroffen sind und der Partner polizeilich weggewiesen wurde. Weiters sollen auch Alleinerziehende mit einem monatlichen Einkommen von unter 1.200,- € und einem laufenden Unterhaltsverfahren das verlängerte Kinderbetreuungsgeld erhalten.
NEU: Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld (nicht rückzahlbar)
Für sozial schwache Bezieher/innen einer Pauschalvariante. Die Höhe der Beihilfe beträgt 180,-€ /Monat für Alleinerziehende UND Paare. Die Zuverdienstgrenze für den/die Bezieher/in liegt etwa bei der Geringfügigkeitsgrenze (derzeit 366,33 €/Monat), für den/die Partner/in bei 16.200,- €/Jahr. Die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld kann maximal ein Jahr bezogen werden und ist im Gegensatz zum früheren Zuschuss-Modell nicht rückzahlbar.
- Alleinerziehende, die pauschales Kinderbetreuungsgeld beziehen - und nicht mehr als 5.800,- € im Kalenderjahr verdienen
- Elternteile, die in Ehe bzw. Lebensgemeinschaft leben und pauschales Kinderbetreuungsgeld beziehen, wobei der beziehende Elternteil nicht mehr als € 5.800,- € sowie der zweite Elternteil bzw. Partner nicht mehr als 16.200,- € im Kalenderjahr verdienen darf.
Die Beihilfe gebührt höchstens für die Dauer von 12 Kalendermonaten ab Antragstellung, unabhängig von der gewählten Pauschalvariante.
Werden die Zuverdienstgrenzen überschritten, so gilt:
- Alleinerziehende:
Wird die Zuverdienstgrenze um nicht mehr als 15 Prozent überschritten, so verringert sich die Beihilfe im betreffenden Kalenderjahr um den Überschreitungsbetrag.
Wird die Zuverdienstgrenze um mehr als 15 Prozent überschritten, so ist die gesamte, im betreffenden Kalenderjahr bezogene Beihilfe an die Krankenkasse zurückzuzahlen.
- Paare:
Werden die beiden Zuverdienstgrenzen um jeweils nicht mehr als 15 Prozent überschritten, so verringert sich die Beihilfe im betreffenden Kalenderjahr um den Überschreitungsbetrag.
Wird auch nur eine der beiden Zuverdienstgrenzen um mehr als 15 Prozent überschritten, so ist die gesamte, im betreffenden Kalenderjahr bezogene Beihilfe an die Krankenkasse zurückzuzahlen.
NEU: Stichtag für die neue Regelung
Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die 1.000,- Euro Pauschalvariante gelten für Geburten ab 1. Oktober 2009 (= Stichtag), Anträge können aber erst seit1.1.2010 gestellt werden. Für Zeiträume im Jahr 2009 erfolgen in diesem Fall keine rückwirkenden Zahlungen.
Für Anträge, die bis zum 31.12.2009 gestellt wurden, stehen weiterhin die bereits vorhandenen Pauschalvarianten (30+6, 20+4, 15+3) zur Verfügung. Einmal beantragt, ist ein späterer Umstieg in eines der neuen Modelle (1.000,- € Pauschalvariante oder einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld) nicht möglich.
Nähere Informationen zu den unterschiedlichen Varianten und Neuerungen beim Kinderbetreuungsgeld erhalten Sie bei unserem Familienservice unter 0800/240 262 (zum Nulltarif aus ganz Österreich)