Familie

Anspruchsvoraussetzungen 

 

  • Grenzüberschreitende Sachverhalte (Wohnen und/oder Arbeiten im Ausland):
    Für EWR- bzw. EU- und Schweizer-Bürger/innen gilt die EWR-Verordnung 883/2004 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer/innen und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, welche regelt von welchem Staat die Familienleistungen zu erbringen sind.
  • Bezug von Familienbeihilfe für das Kind
  • Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich
  • Rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich
  • Gemeinsamer Haushalt (identer Hauptwohnsitz) mit dem Kind
  • Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen (fünf Untersuchungen während der Schwangerschaft und fünf Untersuchungen des Kindes)
  • Der Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes 1988 (NEU ab 2010: nur aus den vier Haupteinkunftsarten) darf die jeweilige(n) Zuverdienstgrenze(n) nicht übersteigen. Wird die Grenze überschritten, wird das zu Unrecht bezogene Kinderbetreuungsgeld für dieses Kalenderjahr zurückgefordert
Letzte Änderung am: 17.12.2010 15:09