Anspruchsvoraussetzungen
- Grenzüberschreitende Sachverhalte (Wohnen und/oder Arbeiten im Ausland):
Für EWR- bzw. EU- und Schweizer-Bürger/innen gilt die EWR-Verordnung 883/2004 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer/innen und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, welche regelt von welchem Staat die Familienleistungen zu erbringen sind.
- Bezug von Familienbeihilfe für das Kind
- Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich
- Rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich
- Gemeinsamer Haushalt (identer Hauptwohnsitz) mit dem Kind
- Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen (fünf Untersuchungen während der Schwangerschaft und fünf Untersuchungen des Kindes)
- Der Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes 1988 (NEU ab 2010: nur aus den vier Haupteinkunftsarten) darf die jeweilige(n) Zuverdienstgrenze(n) nicht übersteigen. Wird die Grenze überschritten, wird das zu Unrecht bezogene Kinderbetreuungsgeld für dieses Kalenderjahr zurückgefordert
Letzte Änderung am:
17.12.2010 15:09