Familie

Antragstellung 

Das Kinderbetreuungsgeld, die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld sowie der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld (für Geburten bis 31.12.2009) gebühren nur auf Antrag.

Für die Antragstellung und Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes ist jener Krankenversicherungsträger zuständig, bei dem Wochengeld bezogen wurde bzw. bei dem man versichert (anspruchsberechtigt) ist bzw. zuletzt versichert (anspruchsberechtigt) war.

Hat bisher keine Versicherung bestanden, ist jene Gebietskrankenkasse zuständig, bei der der Antrag auf Kinderbetreuungsgeld gestellt wird.

Die eigens dafür aufgelegten Formulare erhalten Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger oder hier zum downloaden: 

Antragsformulare Kinderbetreuungsgeld

Hinsichtlich der Beihilfe bzw. des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld ist nach dem Geburtstag des Kindes zu unterscheiden:

  • Antrag auf Zuschuss zum KBG (für Geburten bis 2009)
  • Antrag auf Beihilfe zum KBG (für Geburten ab 2010)

Bezieherinnen von Wochengeld werden die Antragsformulare nach der Geburt grundsätzlich automatisch zugesendet. Sollten Sie keine Formulare erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Krankenversicherungsträger.

Tipp:

Da die Leistungen  nur bis zu 6 Monate rückwirkend geltend gemacht werden kann, wird empfohlen, unmittelbar nach der Geburt den Antrag zu stellen, damit keine Bezugszeiten verloren gehen.

Nähere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse!

Kontaktdaten - Krankenversicherungsträger:

Niederösterreichische Gebietskrankenkasse
3100 St. Pölten, Kremser Landstraße 3
Tel: 050899

Wiener Gebietskrankenkasse
Kundencenter Kinderbetreuungsgeld
1070 Wien, Andreasgasse 3
Tel: (01) 60122-14070

Burgenländische Gebietskrankenkasse
7000 Eisenstadt, Esterházyplatz 3
Tel: (02682) 608

Oberösterreichische Gebietskrankenkasse
4020 Linz, Gruberstraße 77
Tel: 057807

Steiermärkische Gebietskrankenkasse
8010 Graz, Josef-Pongratz-Platz 1
Tel: (0316) 80 35

Kärntner Gebietskrankenkasse
9021 Klagenfurt, Kempfstraße 8
Tel: (050) 58 55

Salzburger Gebietskrankenkasse
5020 Salzburg, Engelbert-Weiß-Weg 10
Tel: (0662) 88 89

Tiroler Gebietskrankenkasse
6020 Innsbruck, Klara-Pölt-Weg 2
Tel: 059160

Vorarlberger Gebietskrankenkasse
6850 Dornbirn, Jahngasse 4
Tel: 0508455

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
1080 Wien, Josefstädter Straße 80
Tel: 050405

Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
1051 Wien, Wiedner Hauptstraße 84-86
Tel: (01) 546 54

Sozialversicherungsanstalt der Bauern
1031 Wien, Ghegastraße 1
Tel: (01) 797 06

Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
8011 Graz, Lessingstraße 20
Tel: (0316) 330

 

Letzte Änderung am: 17.12.2010 15:03