Das Kinderbetreuungsgeldgesetz bietet zwei Systeme zur Auswahl:
- Pauschalleistung (vier Varianten)
Durch das Kinderbetreuungsgeld als Pauschalleistung wird die Betreuungsleistung der Eltern anerkannt und teilweise abgegolten. Das pauschale Kinderbetreuungsgeld erhalten Eltern unabhängig von einer vor der Geburt des Kindes ausgeübten Erwerbstätigkeit.
- einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld hat die primäre Funktion, jenen Eltern, die sich nur für kurze Zeit aus dem Berufsleben zurückziehen wollen und über ein höheres Einkommen verfügen, die Möglichkeit zu geben, in dieser Zeit einen Einkommensersatz zu erhalten.
Mit diesen verschiedenen Modellen der Pauschalvarianten (30+6, 20+4, 15+3, 12+2) sowie der einkommensabhängigen Variante (12+2) finden Familien somit ein vielfältiges und flexibles Angebot vor, das möglichst allen Wünschen und Vorstellungen von ihrer persönlichen Lebensgestaltung entspricht.
Während im Pauschalsystem die Möglichkeit besteht, bis zu 16.200 € jährlich bzw. bis zu 60 Prozent der Letzteinkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt, in dem kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde, dazuverdienen zu können, ist der Zuverdienst in der einkommensabhängigen Variante beschränkt, da es sich dabei um einen Einkommensersatz handelt.
Von diesen Regelungen werden positive Impulse auf das Erwerbsleben der Frauen und eine partnerschaftliche Betreuung des Kleinkindes erwartet.
Insgesamt leistet das Kinderbetreuungsgeld einen wichtigen Beitrag für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Insbesondere auch Vätern soll damit die Entscheidung für eine Babypause erleichtert werden.
ACHTUNG: Die Dauer der arbeitsrechtlichen Karenz muss sich nicht mit der Bezugslänge des Kinderbetreuungsgeldes decken.
Die Broschüre "Kinderbetreuungsgeld" kann auf der Publikationsseite des BMWFJ bestellt werden.