Familie

Kinderschutz in Gesundheitsberufen 

Kinderschutzgruppen an Krankenanstalten (KSG)

Die Aufdeckung von Gewalt an Kindern und die Einleitung von adäquaten Schutzmaßnahmen sind komplexe Aufgaben. ein mulitprofessioneller Zugang erleichtert es, physische, psychische und sexuelle Gewalt am Kind frühzeitig zu erkennen und bei hoher emotionaler Beteiligung im Umgang mit Opfern von Gewalt sachlich zu bleiben.

Kinderschutzgruppen als Teil einer Kinderabteilung (Pädiatrie, Kinderchirurgie, Kinder- und Jugendpsychiatrie) haben auch das Ziel, zur Sensibilisierung, Weiterbildung und zum fachlichen Austausch beizutragen.

Gesetzlicher Hintergrund

Die Einrichtung von Kinderschutzgruppen ist in eienr Grundsatzbestimmung im Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (§ 8e, BGBl. Nr. 35/2004) und in den entsprechenden Ausführungsgesetzen der Länder geregelt.

Gesetzliche Grundlagen für die Aufdeckung von Gewalthandlungen und die Kommunikation zwischen Gesundheitsberufen und Jugendwohlfahrt sind der § 54 des Ärztegesetzes (bzw. ähnliche Regelungen bezüglich Meldepflichtigen für andere Gesundheitsberufe) und der § 37 des Jugendwohlfahrtsgesetzes.

Gesetzlicher Formalstatus der Kindergruppe

Aus juristischer Sicht ist eine KSG ein beratendes Gremium und somit einem Konsiliardienst gleichzusetzen, welcher im Auftrag der zuweisenden stationsführenden Ärzt/-innen Anamnese und Befunde erhebt, eine Diagnose stellt, eine Einschätzung der Gesamtsituation erarbeitet und eienn abschließenden Befundbericht abgibt, der - rechtlich  betrachtet - einem Gutachten entspricht.

Konsiliarärzte und Konsiliarärztinnen sind auch verpflichtet, ihre Ergebnisse gut zu dokumentieren. Der Dokumentationspflicht genügt der Abschlussbericht dann, wenn aus deisem die situation des beurteilten Kindes klar erkennbar und die Kausalität der Empfehlungen nachzuverfolgen ist. Die KSG steht unter fachärztlicher Leitung, die auch die Letztverantwortung inne hat. Ansonsten ist sie nicht hierarchisch strukturiert, sodass alle Mitglieder gleichwertig gehört werden und mitbestimmen.

Die KSG soll regelmäßige Sitzungen abhalten und alle an sie gemeldeten Verdachtsfälle bearbeiten, erörtern und abschließen. In Krisensituationen sollte das Team, oder zumindest Teile davon, akut einberufen werden können.

Zusammensetzung der Kinderschutzgruppe

Eine Kinderschutzgruppe sollte sich aus folgenden Berufsgruppen zusammensetzen:

  • Ärzte und Ärztinnen, jedenfalls Fachärztinnen und Fachärzte für Pädiatrie und/oder Kinderchirurgie. Weiters je nach Struktur auch Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Unfallchirurgie, Gynäkologie, Dermatologie, Radiologie, Ophthalmologie, Gerichtsmedizin
  • Schwestern und Pflegern
  • Psychologinnen und Psychologen, Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen
  • Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter

Aufgaben

Die wesentlichen Aufgaben einer Kinderschutzgruppe sind:

  • Standardisierte Vorgehen bei Verdachtsfällen
  • Rasche Entscheidung bezüglich Meldung an den Jugendwohlfahrtsträger, Gefährdung von Geschwistern, Beantragung eines Ausfolgeverbotes (prinzipiell Jugendwohlfahrt oder Journaldienst der Bezirkshauptmannschaft zuständig; wenn nicht erreichbar, dann auf Basis § 22 Sicherheitspolizeigesetz über die Polizei), polizeiliche Anzeige, etc.
  • Erstellung individueller Abklärungspläne
  • Standardisierte Spurensicherung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch
  • Standardisiertes Vorgehen bei Konfrontationsgesprächen mit Eltern
  • Ausreichende Dokumentation
  • Diskussion und Reflexion der Fälle in regelmäßigen Sitzungen
  • Einholen von Rückmeldungen von diversen Institutionen
  • Einbeziehung angrenzender Fachgebiete
  • Aus- und Fortbildung aller Berufsgruppen im eigenen Wirkbereich
  • Kontakt mit Jugendwohlfahrtsträgern; Kinderschutzzentren, Kinder- und Jugendanwaltschaft; Kinderpsychiatrie, Gerichtsmedizin, andere KSG; Polizei und Gerichten

Ziele

  • Schutz und Erhaltung des Kindeswohls
  • Entlastung der stationsführenden Ärztinnen und Ärzte durch Abbau von Unsicherheit und Ängsten, eienn Verdacht auf Gewalt am Kind auszusprechen und abzuklären
  • Rasche Abklärung von Verdachtsfällen durch standardisiertes Vorgehen und verbesserte Kommunikation
  • Verbesserte Prozesstauglichkeit der standardisierten Dokumentation
  • Rascher Erfahrungszuwachs bzw. Kennenlernen anderer berufsspezifischer Sichtweisen
  • Zunehmende Sensibilisierung für Gewalt an Kindern und Jugendlichen im eigenen Wirkbereich

Die hier zum Download angebotenen Formulare unterstützen die Erstdokumentation bzw. die Befassung der Gerichtsmedizin.