Familie

Jugendwohlfahrt 

Mutter mit Kind gehen Hand in Hand auf einer StraßeDas österreichische Jugendwohlfahrtsrecht hat im Jahr 1989 durch das Jugendwohlfahrtsgesetz 1989 eine gänzliche Neuordnung - hin zu einer verstärkten Serviceorientierung der Angebote - erfahren.

Nach der österreichischen Verfassungsrechtslage regelt dieses Gesetz bundeseinheitlich die Grundsätze der Jugendwohlfahrt. Detailregelungen werden in den Ausführungsgesetzen und Verordnungen der Bundesländer getroffen, wobei auf die regionalen Unterschiede Bedacht genommen wird.

Die konkreten Leistungen und Beratungen werden von Jugendämtern in den politischen Bezirken und Städten mit eigenem Statut erbracht. Aber auch anerkannte private Träger bieten ihre Dienste an.

Kontakt

Gundula Sayouni, Abteilung Jugendwohlfahrt und Kinderrechte: post@II2.bmwfj.gv.at

Letzte Änderung am: 23.12.2010 15:04